Wein-, Stromsteuer- und Netzentgeltmodernisierungsgesetz
Handel
Bundestag zu später Stunde
Nahezu einstimmig mit einer Enthaltung in der Linksfraktion hat der Bundestag am Donnerstagabend die Änderung des Weingesetzes beschlossen. Sowohl die einprozentige Ausdehnung der Rebenfläche ab 2018 als auch die zunehmende Menge an einfachen und Verarbeitungsweinen in Deutschland können zu Marktstörungen führen, bei denen Qualitätsweine das Nachsehen haben. Um Weine mit geschützter Herkunft zu befördern werden die Bundesländer in die Lage versetzt, Organisationen für herkunftsgeschützte Weinnamen leichter zuzulassen. Damit die einfachen Weine nicht zu einer Überflutung des Weinmarktes führen, werden die Hektarhöchsterträge insbesondere für Flächen außerhalb der Anbau- und Landweingebiete begrenzt. (eine Enthaltung
In die Ausschüsse wurde die Gesetzesänderung des Energiesteuergesetzes verwiesen. Die Steuerbegünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas (CNG/LNG) läuft Ende 2018 aus und soll nach Kabinettsbeschluss verlängert werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung bis 2026 vor, wobei ab 2024 eine stufenweise Senkung der Förderung vorgesehen ist. Da Autogas (LPG) im Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen ist, läuft nach derzeitigem Stand die Förderung ab 2018 aus.
Das Gesetz zur Modernisierung des Netzentgeltes wurde im Bundeskabinett in den Ausschuss überwiesen [1]. Der Bundesrat ist mit dem Gesetzentwurf aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden. Unter anderem unterscheide er nicht zwischen vermiedenen Netzentgelten für volatile und nicht volatile Stromerzeugung. Die Gelder sollten nur dort gestrichen werden, wo eine „adäquate Systemdienlichkeit“ fehlt.
Lesestoff:
[1] Vermiedene Netzentgelte werden abgeschafft: https://herd-und-hof.de/handel-/vermiedene-netzentgelte-werden-abgeschafft.html
Roland Krieg