Weinhandelsabkommen EU - AU

Handel

Kein Port mehr aus Australien

Seit dem 01, September ist ein neues Weinhandelsabkommen zwischen der Eu und Australien in Kraft getreten, dass das alte von 1994 ablöst.

Weinetikettierung der EU anerkannt
Das Abkommen sichert die Weinetikettierungsregeln der EU und gewährt geographischen Angaben bei bestimmten Weinen vollen Schutz. Australien verpflichtet sich, traditionelle Bezeichnungen anzuerkennen – womit innerhalb eines Jahres Begriffe „Champagne“ und „Port“ nicht mehr verwendet werden dürfen. „Das Abkommen bietet einen wichtigen Schutz für die Interessen der EU im Weinhandel. Es sichert den Schutz der geografischen Angaben und traditionellen Bezeichnungen für EU-Weine in Australien und darüber hinaus“, sagte Dacian Cioloş, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Das Abkommen ist für beide Seiten ein Gewinn und bringt ein ausgewogenes Ergebnis für europäische und australische Weinerzeuger.“ Entscheidend für das Abkommen ist die australische Verpflichtung gewesen, die Verwendung traditioneller Begriffe der EU schrittweise fallen zu lassen. Damit gibt es auch keine australische „Auslese“ und keinen „Sherry“ mehr von der Südhalbkugel.
Umgekehrt darf Australien weiterhin Qualitätsweine mit den Begriffen „vintage“, „cream“ und „tawny“ führen.
Das Abkommen wurde am 01. Dezember 2008 unterzeichnet und am 27. Juli hat Australien der EU mitgeteilt, dass sie die Ratifizierung abgeschlossen haben.
Die EU hat im Jahr 2009 Weine im Wert von 68 Millionen Euro nach Australien exportiert, umgekehrt haben die Australier ein Exportvolumen in Höhe von 643 Millionen erzielt.

roRo

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