Weinsäure aus China bleibt unter Verdacht

Handel

Antidumping gegen chinesische Weinsäure soll verlängert werden

E334 ist ein für alle Lebensmittel zugelassener Komplexbildner und erlaubtes Säuerungsmittel. Dahinter versteckt sich die Weinsäure, deren lateinischer Name Acidum tataricum hübscher klingt als die chemische Bezeichnung 2,3-Dihydroxybernsteinsäure. Die Summenformel C4H6O6 sagt nichts über die optische Aktivität des Moleküls. Diese wird als links- oder rechtsdrehend eingeteilt. Dahinter verbirgt sich ein im Raum vorliegendes Spiegelabbild des Moleküls.

Die L(+)-Weinsäure ist die in der Natur vorkommende Weinsäure und wird Gummibärchen, Kunsthonig und Speiseeis zugesetzt. Das geschieht aus geschmacklichen Gründen oder zur besseren Haltbarkeit. Weinsäure wird heute auch technisch hergestellt. Ausgangsstoffe sind Kaliumhydrogenat und Calciumhydroxid. Unter Zugabe von Schwefelsäure entsteht Weinsäure. Dieses Prinzip geht auf den Chemiker Carl Wilhelm Scheele zurück, der 1770 den Stoff und seine Eigenschaften entdeckte.

Heute ist die Herstellung weniger geheimnisvoll und wird großtechnisch umgesetzt. So auch in China. Von dort exportiert die Hangzhou Bioking Biochemical Engineering Co. Ltd Weinsäure in die EU und wurde bereits 2015 mit einer Antidumpingmaßnahme belegt. Im letzten Jahr hat die EU das Aussetzen der Antidumpingmaßnahme im Amtsblatt angekündigt. Das hat den spanischen Firmen Distellerie Bonollo, Caviro Distellerie, Industria Chimica Valenzana und Alvinesa Alcoholera Vinicola nicht gefallen. Sie haben jetzt einen Überprüfungsauftrag an die Kommission gestellt, die Antidumpingmaßnahmen beizubehalten. Die Firmen stellen rund ein Viertel der in der EU benötigten Weinsäure her.

Roland Krieg

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