Weniger PAK in Kunststoffteile
Handel
PAK-Gehalte in von Gummi- und Kunststoffprodukten verringern
Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen in
Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer
Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und
Sportartikel sowie Werkzeuge. Enthalten diese Produkte eines der acht
krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg, so sind sie ab dem
27.12.2015 verboten. Um die neuen Grenzwerte einzuhalten, müssen die Hersteller
bis zum Jahresende 2015 ihre Produktionsprozesse optimieren – das gilt auch für
Importprodukte, in denen häufig PAK nachgewiesen werden. PAK stehen seit
Jahrzehnten wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften im Fokus von
Wissenschaft und Öffentlichkeit: Unabhängige Labore weisen regelmäßig hohe
PAK-Gehalte in vielen Alltagsprodukten nach.
Um die menschliche Gesundheit vor den Gefahren vor PAK zu schützen, legte die
EU nun erstmalig Grenzwerte für zugängliche Kunststoff- oder Gummiteile von
Erzeugnissen fest. Alltagsprodukte mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg eines
der acht krebserregenden PAK sind ab dem 27.12. 2015 verboten. Dies legt der
neue Eintrag im Anhang XVII der
REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 fest. Für Spielzeug und Babyartikel gilt dann
der noch strengere Grenzwert von 0,5 mg/kg. Die Hersteller der betreffenden
Produkte haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Produktionsprozesse zu optimieren, um
den PAK-Gehalt zu senken und die Grenzwerte dauerhaft einzuhalten. Auch die
Importeure der betreffenden Artikel müssen sich ab Ende 2015 an diese
Grenzwerte halten.
PAK sind ein natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl. Solche
Kohlenwasserstoffe bilden sich, wenn Kohle und Erdöl bei Verarbeitungsprozessen
unvollständig verbrennen. Sie kommen in Teerölen vor, die aus Kohle hergestellt
werden, ebenso wie in bestimmten Ölen, die bei der Erdölverarbeitung entstehen.
Diese Öle werden zum Weichmachen und zur Schwarzfärbung von Gummi und
elastischen Kunststoffen eingesetzt. Verwendet werden sie beispielsweise in
Spiel-, Werkzeug- und Fahrradgriffen, Schuhen oder Sportartikeln.
Besorgniserregend sind vor allem die PAK, die nachweislich krebserregend sind.
Beim normalen Gebrauch der Produkte können PAK über die Haut, den Mund oder die
Lunge in den Körper gelangen.
Lesestoff:
www.reach-info.de/pak-grenzwerte.htm
UBA