Werbung für Agrarprodukte

Handel

EU-Rat unterstützt Agrar-Promotionskampagnen

Gegen die Stimmen der Niederlande, Schwedens und des Vereinten Königreichs hat der EU-Rat am Montag die Promotionsunterstützung für Agrarprodukte innerhalb der EU und auf Drittmärkten nach erster Lesung im Europaparlament zugestimmt. Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund eines äußerst wettbewerbsintensiven Marktes in der EU.

Damit wird einerseits ein Rahmen für die Promotion von Agrarmärkten in Drittstaaten gesetzt und die Erlaubnis erteilt, dass sich für den heimischen Markt Landwirte in Erzeugergemeinschaften weiterhin bündeln können. Das gilt dann ab dem ersten Januar, wenn die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik in Kraft gilt.

Die EU wird das Unterstützerbudget für entsprechende Promotionskampagnen von 61,5 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 200 Millionen im Jahr 2020 erhöhen. Das Ausgangsjahr 2013 resultiert aus der ursprünglichen Planung, die neue Förderperiode geplant in jenem Jahr starten zu lassen. Eine Einigung über die Promotionskampagnen hatte die griechische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr erzielt.

Verschiedene Anhänge listen die Produkte auf, für die Unterstützung für die Werbemaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Die Eu kann 70 Prozent der Kampagnen für Promotionen auf dem Binnenmarkt, 80 Prozent für Kampagnen in Drittstaaten und 85 Prozent der Kampagnenkosten in Fällen einer Marktkrise beisteuern.

roRo

Zurück