Wie alt ist Ihr Holzofen?

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Übergangsfrist für alte Kaminöfen endet dieses Jahr

Heizen mit Holz ist mehr als kuschelig. Es ist eigentlich auch nachhaltig. Doch sind die Grenzwerte für Staubemissionen modernisiert worden, weswegen alte Kamin- und Kachelöfen ausgetauscht werden müssen.

Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Holzöfen in Kraft. Denn Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen. Zu deren Begrenzung muss die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält eine langfristig angelegte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen und die gesundheitsschädlichen Emissionen von Staub und Kohlenmonoxid zu verringern. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen.

Am 31. Dezember 2017 ist der Zeitpunkt zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen gekommen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Wenn durch eine Bescheinigung des Herstellers der Anlage oder durch eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk nachgewiesen werden kann, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhält, darf der Betreiber sie weiterhin zur Beheizung des Aufstellraumes benutzen, ohne eine Nachrüstung vornehmen zu müssen. Für Anlagen, die vor 1975 errichtet worden sind, war die Übergangsfrist bereits Ende 2014 abgelaufen.

Lesestoff:

Weiterführende Informationen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, sowie Tipps zum richtigen Umgang mit einer Holzfeuerung stellt das Bundesumweltministerium unter folgender Internetadresse bereit: https://www.bmub.bund.de/holzfeuerung/

roRo

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