Wie lange gilt der Gutschein?

Handel

Regelung für Gutscheine und Umtausch

Bargeld und Gutscheine werden als Geschenke immer beliebter. Die Einzelhändler in Deutschland schätzen nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE), dass der Umsatz mit Gutscheinen in den beiden letzten Monaten des Jahres rund drei Milliarden Euro betragen hat.

Die wachsende Zahl an Gutscheinen hat die Umtauschrate von physischen Waren deutlich reduziert. Mittlerweile ist die Umtauschquote über alle Sortimente hinweg auf weniger als fünf Prozent gesunken. Lediglich bei Spielwaren werden Geschenke häufiger umgetauscht, weil die leuchtenden Kinderaugen beim Auspacken nicht ersetzbar sind.

Das können Gutscheine und Bargeld in der Regel nicht bieten. Bei einwandfreier Ware besteht kein Umtauschrecht – aber aus Kulanzgründen nehmen Händler die Ware schon mal zurück. Bei mangelhafter Ware schon beim Kauf besteht ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. Im Online- und Versandhandel gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist.

Bei Gutscheinen ist meist eine Frist aufgedruckt. Wenn sie ausdrücklich nicht befristet sind, haben sie eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Jahr, in dem sie gekauft wurden. Wer also zu Weihnachten einen unbefristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum fand, hat bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, ihn einzusetzen.

roRo

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