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Handel

Verbraucherinformationsgesetz

>Die vergangene Regierung wollte ein Verbraucherinformationsgesetz einführen, dass dem Bürger die Gelegenheit gibt, bei den Behörden aktiv nach zu fragen, von welcher Firma das Produkt, dass gerade in den Schlagzeilen ist, stammt. Der Entwurf wurde durch den Bundesrat mehrfach abgelehnt und der von der neuen Regierung liegt zur Zeit auch noch auf Eis. Der genaue Inhalt ist daher nicht bekannt.

Schwarze Schafe werden identifiziert
Im Vorfeld der Grünen Woche veröffentlichte die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft eine Verbraucherumfrage aus dem Dezember - nach dem Gammelfleischskandal. Danach haben 80 Prozent der Befragten ihren Fleischkonsum nicht geändert. Jürgen Abraham vom Bundesverband der deutschen Ernährungsindustrie stellte fest, dass unter der Prämisse, jedes Kilo Gammelfleisch ist eines zuviel, die beschlagnahmte und vernichtete Menge im Verhältnis zum Handelsvolumen insgesamt sehr klein ist. Da mögen sich manche Verbraucher fragen: Wenn die Firmen schnell identifiziert werden, warum denn überhaupt noch ein Verbraucherinformationsgesetz?

Umgang mit Informationen erlernen
Herd-und-Hof.de hatte Gelegenheit heute mit Ulrike Höfgen, Sprecherin der Verbraucher- und Agrarpolitik von Bündnis 90/Die Grünen darüber zu sprechen. Zuerst einmal sei es "ein Glück, dass die entdeckte Menge nicht viel mehr ist", sagte sie. Verbände und Kontrolleure berichten über Druck auf Veterinäre, aufgedeckte Fehler zu vertuschen. Als besonders problematisch sieht sie den Bereich Imbisse und Gastronomie an. Dort gebe es "desaströse Zustände im Lebensmittelbereich". Das liege auch and der mangelnden Ausbildung der Gastronomen.
Daher sei "das einfachste und kostengünstigste Mittel, die ordnungsgemäß arbeitenden Betriebe zu unterstützen, die Verstöße offen zu legen": das Verbraucherinformationsgesetz.
Die Verbraucher werden wohl nicht ständig auf das Gesetz zugreifen, denn vor dem Einkauf, schaue man nicht vorher in die entsprechende Datenbank, ob eine Firma schon mehrfach aufgefallen sei. Hingegen erhalten gerade die Verbraucherzentralen und Medien die Möglichkeit, sich schnell und gezielt zu informieren. Das Gesetz biete auch schon vorher an, Firmen bei positiven Salmonellenproben namentlich aufzulisten, und nicht erst dann zu benennen, wenn die ersten fünf Salmonellentote gezählt werden müssen, so Höfgen.
Sie weist auch noch auf einen anderen Zusammenhang hin. Zunächst würden sich alle auf die ersten Listen stürzen und die Informationen noch nicht einzuordnen wissen. Der erste Name ist durch seine Singularität besonders hervorgehoben. In Ländern wie den USA, wo diese Listen Einzug in den Alltag gehalten haben, haben sich die Kunden an solche Informationen gewöhnt.
In der Halle 6.2 am Stand 113 stehen auf dem BioMarkt verschiedene Bundestagsabgeordnete der Grünen den Besuchern Frage und Antwort.

Roland Krieg

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