„Wohlstand durch Wettbewerb“
Handel
„Thema Wettbewerb“ in der Schule
Wer hat das gesagt. „Wohlstand durch Wettbewerb?“ Für wie viel Euro kann ein Sonnenbrillenverkäufer seine Ware verkaufen, wenn er der einzige Anbieter am Strand ist? Und wie teuer kann die Sonnenbrille sein, wenn weitere Verkäufer hinzukommen? Es geht um Grundlagen der Ökonomie. Ein Schulfach, das offenbar zu selten Anwendung findet. Noch wichtiger ist die Frage nach dem Wettbewerb und vor allem nach seinem Hüter.
Deshalb haben die Wettbewerbsschiedsrichter aus Bonn im letzten Jahr ihr Informationsangebot um Schulmaterial zum Thema „Wettbewerbsaufsicht in Deutschland“ ausgeweitet und eine Schulmappe aufgelegt. Lehrer können das Material für den Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht nutzen. Schüler lernen die Bedeutung des Wettbewerbs in der deutschen Wirtschaftsordnung und die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen kennen.
„Wettbewerb ist ein zentraler Eckpfeiler in der sozialen Marktwirtschaft. Das Bundeskartellamt hat die Aufgabe, als eine Art Schiedsrichter in der Wirtschaft Marktmacht zu begrenzen und verbotene Wettbewerbsbeschränkungen zu sanktionieren“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes zu seinem Jahresrückblick.
Einstecken lernen
Dabei konnte das Amt nicht nur erfreuliches berichten. So musste das Amt beim Thema „Hochzeitsrabatte“ eine Schlappe hinnehmen. Edeka hatte im Jahr 2009 nach der Übernahme von Plus bei Händlern Verbesserungen der Lieferkonditionen verlangt, die aus Sicht der Kartellwächter „das Maß des kartellrechtliche Zulässigen deutlich überschritten“. Das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch kam zu einem anderen Ergebnis. Die Berufung in diesem Fall ist also noch genauso offen wie die Ministerentscheidung zum Fall Tengelmann. Das Kartellamt hat die Übernahme Kaiser´s durch Edeka nicht erlaubt – aber entschieden ist noch immer nichts.
Digitalisierung
Für die nächsten Jahre steht die Internetökonomie im Fokus. Erst Anfang 2015 hat das Amt eine „Task Force Internetplattform“ gegründet, die wettbewerbsrechtliche Konzepte erarbeitet. Zwei Fusionsvorhaben in den Bereichen Immobilien und Datingplattformen hat das Amt bereits genehmigt, bei Amazon konnte sich das Amt durchsetzen, das Verbot für Händler aufzugeben, Produkte an anderen Stellen nicht günstiger anbieten zu dürfen. Neben großen Playern in der digitalen Wirtschaftswelt entstehen schnell und ständig immer neue Geschäftsmodelle. Mundt: „Unsere Kernaufgabe als Hüter des Wettbewerbs ist es, missbräuchliche Verhaltensweisen zu ahnden und die Märkte für neue Geschäftsmodelle offen zu halten.“
Die Arbeit
Im letzten Jahr haben die Prüfer 1.100 Zusammenschlussvorhaben geprüft und dabei elf Fälle in einem Hauptprüfverfahren vertieft unter die Lupe genommen. In einem Fall wurde der Zusammenschluss untersagt, in einem weiteren Fall hat das Unternehmen den Antrag zurückgezogen.
In elf Fällen wurden im Rahmen der Kartellverfolgung 190 Millionen Euro Bußgelder verhängt, die sich auf 37 Unternehmen und 24 Privatpersonen verteilen. Auch neue Hinweise auf Kartelle sind eingetroffen, wie im Bereich von Pflanzenschutzmitteln. Mit Unterstützung der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft wurden bei insgesamt 88 Unternehmen 18 Durchsuchungsaktionen vorgenommen.
Lesestoff:
Das eingangs genannte Zitat stammt von Ludwig Erhard. Die Unterrichtsmappe finden Lehrer unter www.bundeskartellamt.de -> Über uns -> Publikationen -> Schulmaterialien
Roland Krieg