+++ 16:12 Uhr +++ Einigung bei Arbeitsschutzkontrollgesetz

Landwirtschaft

„Wasserdichtes Gesetz gegen Ausbeutung in der Fleischindustrie“

Erst in der vergangenen Woche musste Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Regierungsbefragung zugeben, dass die schnelle Entscheidung für ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in Schlachthöfen nach der ersten Lesung im Bundestag plötzlich keine Mehrheit mehr fand. Die Fleischindustrie hatte mehrere Unionsmitarbeiter bei mehrfachen Treffen entscheidend weichgekocht. Das WDR-Magazin Westpol hatte dazu aus einem internen Schreiben der Fleischindustrie berichtet.

Am Freitagnachmittag mussten nach Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Lobbyisten „eine krachende Niederlage“ hinnehmen. Die Koalition hat ihren Streit beigelegt, das Gesetz kommt noch diesen Dezember pünktlich für ein Inkrafttreten am 01. Januar 2021 in den Bundestag.

Wasserdicht

Hubertus Heil hatte in den vergangenen Monaten immer wieder beklagt, dass die Fleischbranche bislang jede parlamentarischen Anstrengungen für sichere und faire Arbeitsbedingungen ausgetrickst habe. Die Fleischindustrie habe gezeigt, dass die Ausbeutung von Arbeitern zu einem Geschäftsmodell geworden ist.“ Jetzt habe die Koalition ein „wasserdichtes Gesetz“ vorgelegt.

Fünf Punkte

Das Gesetz sieht verpflichtende Prüfquoten durch die Länder vor, damit die Arbeitsschutzkontrollen häufiger werden. Mit der Pflicht von manipulationssicherer Arbeitszeiterfassung mache das Gesetz „Schluss mit Arbeitszeitbetrug“. Die Bußgelder bei Verstößen werden erhöht. Zudem soll es keine „Gammelunterkünfte“ mehr geben. Die sind nach Hubertus Heil menschenunwürdig und wurden zu Corona-Hotspots. Für die Arbeiter in der Fleischindustrie und für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft werden Mindeststandards festgelegt. Das Gesetz manifestiert die faire Mobilität, mit der Arbeitern in ihrer Muttersprache auf ihre Rechte hingewiesen werden. Und: Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie sind verboten.

Was gilt ab wann?

Bei Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sind Werkverträge sind ab dem 01. Januar 2021 verboten. Das Verbot in diesen Bereichen gilt für Leiharbeit ab dem 01. Mai 2021. Im Bereich Verarbeitung können Unternehmen eine dreijährige Übergangszeit der Leiharbeit in Anspruch nehmen – aber nur unter bestimmten Bedingungen: Es muss danach einen festen Tarifvertrag geben und die Arbeiternehmerüberlassung gilt für maximal vier Monate.

Einstieg in den Flächentarifvertrag

Das Anliegen ist ursozialdemokratisch, was sich in der Reaktion von Hubertus Zeitler zeigt, dem Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG). Das Gesetz sei ein erster Schritt und der Einstieg in einen Flächentarifvertrag für diese Branche. Bei Westfleisch und zum Teil bei Tönnies gebe es Tarifverträge, die wegen der bisherigen Werks- und leiharbeiten aber unter Druck gestanden haben. „Die Branche braucht dieses Gesetz“, so Zeitler, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der Vergangenheit, die Arbeitssituation eher verschlechtert habe. Die Unternehmen haben sich verschiedentlich, aber Zeitlers Worten folgend, auf das Gesetz vorbereitet. Dazu gehört auch das Kooperationsverbot. Hubertus Heil will nicht, dass die großen Konzerne sich in anteilige Landmetzgereien aufteilen. Als Kontrollfunktion dient der Inhaber, dessen Verantwortung auch bei den Tochterunternehmen weitergeleitet wird. Die echten kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern sind von dem Gesetz ausgenommen.

Lesestoff:

Hubertus Heil erinnert Union an die eigenen Absprachen: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/faire-lieferketten-im-in-und-ausland.html

Roland Krieg

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