Abmahnwelle gegen Winzer

Landwirtschaft

Winzerverband warnt vor Abmahnwelle

Nach Angaben des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau häufen sich bei Winzern, die einen Online-Shop betreiben in den letzten Wochen Abmahnungen. Hintergrund sind die veröffentlichten Angaben zu den Preislisten. Gerügt werde der fehlende Grundpreis, was Abmahnvereine als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb empfinden.

Auf Grundpreisangaben achten
Nach den Regelungen der Preisangabenverordnung muss jeder, der Endverbrauchern gegenüber Waren anbietet, den Preis der Ware einschließlich Umsatzsteuer und eventuell zusätzlich anfallender Bestandteile angeben, also den Endpreis. Nicht zum Endpreis zählt jedoch beispielsweise das Pfand. Darüber hinaus muss auch der sogenannte Grundpreis je Einheit angegeben werden. Bei dem Verkauf von Säften, Wein und Spirituosen ist dies in der Regel der Literpreis, mit dessen Hilfe der Verbraucher Preise unterschiedlicher Anbieter in unterschiedlichen Flaschengrößen besser vergleichen kann. Die Preisangabenverordnung sieht nur Ausnahmen von der Pflicht zur Angabe eines Grundpreises vor, wenn es sich um kleine Direktvermarkter beziehungsweise kleine Einzelhandelsgeschäfte handelt, in denen die Waren überwiegend im Wege der Bedienung und in kleinen Räumlichkeiten angeboten werden.
Da allerdings die Definition von kleinen Direktvermarktern bei Winzern unklar sei, mahnen die Vereine die Betriebe oft in dreistelliger Höhe ab. Der Winzerverband weist darauf hin, dass die Einspruchsfristen der Abmahnungen oft sehr kurzfristig angelegt sind, die Vereine dann schnell klagen und schnell zusätzliche Gerichtskosten von 3.000 Euro und mehr fällig werden.

Definitionen regeln
Leo Blum, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes hat sich an Wirtschaftsminister Rainer Brüderle gewandt, die Definitionen für kleine Direktvermarkter besser zu bestimmen, um „wirtschaftlich motivierten Abmahnungen Einhalt zu gebieten“. Da Blum kein kurzfristiges Ergebnis erwartet empfiehlt er den Winzern dringend auf die Angabe der Grundpreise im Online-Shop zu achten.
Da gelte übrigens nicht nur für Winzer, sondern für alle Bauern, die beispielsweise auch Marmelade im Online-Shop anbieten. Wer Alkohol verkauft sollte auch im Online-Shop einen Jugendschutzhinweis haben und sich vor Versendung der Ware an einen unbekannten Kunden den Altersnachweis einfordern.

roRo

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