Absehbares Nitrat-Fiasko

Landwirtschaft

„Nitrat-Klage“ der EU gegen Deutschland

Jetzt ist es amtlich. Die Europäische Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klageschrift gegen Deutschland eingereicht, weil die Bundesrepublik die Nitrat-Richtlinie der EU nicht umgesetzt hat.

Schlüssel ist das Düngegesetz, dessen Reform seit Monaten keinen Kompromiss findet – obwohl die Sachlage von niemandem ernstlich bezweifelt wird. Statt politischer Arbeit haben sich Feindbilder aufgebaut, wer zu viel und zu wenig für die Nitrat-Richtlinie vorhat.

Die Agrarbranche ist sich sicher gewesen, dass Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zu viel will: Die „Nitratproblematik hat sich von Regionen mit intensivem Pflanzenbau in Regionen mit intensiver Tierhaltung verlagert. Der Stickstoffbilanzüberschuss lag im Jahr 2012 bei rund 96 kg/ha, mit teilweise deutlichen Überschreitungen dieses Wertes in den Intensivhaltungsregionen Nordwestdeutschlands. Das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Stickstoffüberschuss bis 2010 auf 80 kg/ha zu begrenzen, wurde verfehlt.“

Das hat das Bundesumweltministerium in diesem Sommer zusammengefasst und eine Begrenzung der Tierhaltung eingefordert. Statt zu reagieren, schrie die Branche auf. Jetzt liegen Versäumnisse und „freiwilligen Verpflichtungen“ der deutschen Agrarpolitik vor dem europäischen Kadi.

Zeitloses Hin und Her

Nicht, dass die Bundesregierung nichts unternommen hat. Die EU hat bereits 2007 auf einen möglichen Verstoß hingewiesen. Seit Jahren streiten Grün und Schwarz über die richtigen Schritte der Düngeverordnung, deren letzter Entwurf zur Notifizierung auch bei der EU eingereicht wurde. Aber ganz ohne Grund hat die EU den jetzigen Schritt nicht getätigt. Die Novelle der Düngeverordnung und des Düngegesetzes reichen offenbar nicht aus. Die Einigung im Oktober 2016 ist parlamentarisch noch nicht durch und kann der Kommission nicht als Fortschrittsbericht dienen.

Frankreich wurde bereits verklagt und verhandelt mit Brüssel über das Strafmaß in Höhe von drei Milliarden Euro. Neben einem hohen Bußgeld drohen deutliche Verschärfungen der Landbewirtschaftung – genau das Gegenteil, was die Standesvertretungen in Berlin untereinander vermeiden wollten.

„Der Minister hat abgeliefert“, sagte am Mittag eine Sprecherin aus dem Landwirtschaftsministerium. Das Schwesterministerium für Umwelt allerdings auch. Alleine der Gewässerbericht aus der letzten Woche zeigt zu hohe Nitratwerte in verschiedenen Regionen und das Ministerium setzt sich „für strengere Regeln beim Einsatz dieser Düngemittel und im Umgang mit Gülle“ ein. Es müsse „mittelfristig“ weniger Nitrat im Grundwasser landen, wobei das Agrarministerium die Details dazu regeln solle, ergänzte der BMUB-Sprecher.

Neue Appelle

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kann das Handeln der EU nicht nachvollziehen, befinde man sich doch „im ständigen Austausch“ mit der Kommission. Seit 2015 liegt ihr der Entwurf zur Notifizierung vor. Auch eingeforderte Anmerkungen wurden nach Brüssel verschickt. Jetzt will das Ministerium in den zur Verfügung stehenden zwei Monaten die Klage prüfen. Der politisch verantwortliche  Ressortchef appelliert an die Beteiligten „zeitnah und gemeinsam eine praxistaugliche Düngeverordnung zu verabschieden, statt sich von Brüssel verurteilen zu lassen.“

Es ist wenige Sekunden vor zwölf. Das weiß auch der Deutsche Bauernverband (DBV), der schon mit der Ankündigung einer Klage Ende April die Dringlichkeit eines Abschlusses betonte. „Die Bundesländer sollten davon Abstand nehmen, im anstehenden Bundesratsverfahren mit weiteren Veränderungen den Prozess weiter zu verzögern“, teilte der Verband am Montag mit und sieht die Schuld allein bei den Grünen. Die Einschnitte der Novelle seien in der Klageschrift nicht berücksichtigt, glaubt der DBV und will die Klageeinreichung nicht missbraucht wissen, noch schärfere Regeln zu formulieren. „Der aktuelle Nitratbericht 2016 weist nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus.“ Es gebe aber regionale Unterschiede, räumt der Verband ein.

Ehrlich machen lohnt

Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, wird deutlicher: „Hierzulande sind von 53 Grundwasserkörpern elf aufgrund erhöhter Nitratwerte in einem chemisch schlechten Zustand.“ Das entspreche 18 Prozent der Landesfläche. Die Klage „sollte auch dem letzten Zweifler die Augen öffnen. Wir haben ein ernsthaftes Problem mit dem Zustand unserer Gewässer und das deutschlandweit.“ Backhaus sieht vor allem den Bund in Verantwortung, endlich verbindliche Maßnahmen und Regeln umzusetzen.

„Die intensive Tierhaltung verursacht viel zu viel Gülle. Das Ergebnis: Die Belastung der Gewässer mit Nitrat ist seit längerem exorbitant hoch. Im Grundwasser liegen die Nitratwerte bereits bei der Hälfte der Messstellen nahe oder sogar über dem zulässigen Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter für Trinkwasser. Schuld ist das deutsche Düngerecht, es begünstigt die Verunreinigung der Gewässer. Bundesagrarminister Schmidt muss endlich strengere Regeln für die Ausbringung, die Lagerung und den Transport von Gülle erlassen.“ Das sagt BUND-Präsident Hubert Weiger und fordert die Einführung einer Hoftorbilanz.

Mit scharfer Kritik an der „Verzögerungstaktik der Bundesregierung“ kommentiert Germanwatch die Klageeinreichung der EU-Kommission. „Die Bundesregierung hat die Überdüngung und die Nitratbelastung unserer Gewässer nicht im Griff. Das stellt sie seit Jahren in ihren eigenen Berichten fest. Statt dieses Umwelt- und damit Gesundheitsproblem wirksam anzugehen, verfolgt die Bundesregierung jedoch eine Verzögerungstaktik", sagt Reinhild Benning, Agrarexpertin der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. „Zahlreiche Bauern wurden so in eine Sackgasse geführt: Lasche Umweltgesetze verleiten bisher zu Investitionen in immer größere Ställe. Damit verschlimmert sich nicht nur die Nitratbelastung, sondern auch die Überproduktion, die den Preisverfall bei Fleisch und Milch weiter anheizt.“

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck kommentiert: „Nichts an dem Nitratproblem ist neu oder überraschend. Nur elend, dass der Bund so lange nicht gehandelt hat. Seit Jahren krebst die Bundesregierung an der neuen Düngeverordnung herum – sie hätte schon Ende 2012 novelliert sein müssen. Dass die EU ihre angekündigte Klage jetzt eingereicht hat, ist schlicht die Quittung fürs Verschleppen.“ Er widerspricht auch den Wünschen des DBV: „Auch der bislang vorliegende Entwurf der Düngeverordnung  reicht nicht aus. Wir werden uns im Bundesratsverfahren für die dringend erforderlichen Änderungen einsetzen. Wir brauchen ein einheitliches, ehrgeiziges Düngerecht, damit die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft zum Schutz der Gewässer reduziert werden.“

Der Europagrüne Martin Häusling sieht in der Klage alles andere als ein „Kavaliersdelikt“. „Immer wieder hat Brüssel die Bundesregierung gemahnt, den Schutz des Wassers endlich ernst zu nehmen“. Selbst als die Kommission im April mit der Klage gedroht hatte, „blieb der Bund weitgehend untätig.“ Der „mäßig Entwurf für eine neue Düngerverordnung ist immer noch nicht in Kraft gesetzt.“

Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) produziert die Landwirtschaft „in der Massenhaltung von Schweinen, Rindern und Hühnern  Millionen Tonnen an reaktiven Stickstoffverbindungen mit Gülle und bringt diesen auf die Äcker und Wiesen aus. Sie ist Hauptverursacher des schädlichen Nitrats im Grundwasser, in Seen und Flüssen. Das Trinkwasser in Deutschland ist zwar sauber und qualitativ hochwertig. Jedoch ist der Aufwand, der für die Wasseraufbereitung aufgrund der hohen Nitratbelastung betrieben wird, viel zu groß.“ Die DUH fordert von der Bundesregierung, die Düngeverordnung rasch zu verabschieden. Sie muss sicherstellen, dass der Grenzwert für Trinkwasser von maximal 50 Milligramm Nitrat pro Liter bereits im Grundwasser sicher erreicht wird. „Es kann und darf nicht sein, dass die Mehrkosten von Wasserversorgern und Verbrauchern getragen werden. Es muss das Verursacherprinzip gelten“, kritisiert Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner weiter.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer kommentiert: „Seit drei Jahren verschleppt Bundesagrarminister Christian Schmidt mit seinem Zaudern und Zögern trotz intensiven Drängens der Länder die Überarbeitung der Düngegesetzgebung in Deutschland. Die Vorschläge der Länder für eine notwendige Reform zum Schutz des Grundwassers und zur Vermeidung von hohen Geldstrafen durch die EU liegen seit langem auf dem Tisch. Doch Herr Schmidt weigert sich weiter stur, eine ausreichende Hoftorbilanz, eine Datentransparenz bei der Kontrolle und effektive Maßnahmen gegen Überdüngung auf den Weg zu bringen. Die Klage der EU kommt einer Ohrfeige für den Bundesminister gleich. Seine Passivität im Kampf gegen die Gülleflut zu Lasten der Umwelt hat zu diesem Desaster geführt.“

Wer zahlt?

Das Agrarministerium kommt mit dem großen Imageschaden davon. Das Bußgeld müsste ressortbezogen das Umweltministerium aus seinem Etat bezahlen. Doch wer am Ende wirklich das Geld auf den Tisch legen muss, ist offen. Die Anfrage von Herd-und-Hof.de beim Umweltministerium ist noch offen. Ob es einen allgemeinen Etatposten für Strafzahlungen gibt, konnte das Finanzministerium "aus dem Handgelenk" der Presse aber auch nicht mitteilen. Am Ende stammt das Geld aber vom Verbraucher.

Dass und die Messnetz(e)

Was an der Tatsache der regionalen Nitratüberschreitungen nichts ändert, aber von Akteuren der Diskussion gerne durcheinander gebracht wird, ist die Definition des Messnetzes. Es gibt drei: Rund 800 Messstellen gehören zur Grundwasserüberwachung als Berichtspflicht der Mitgliedsstaaten an die Europäische Umweltagentur (EUA). Das EUA-Messnetz gilt als für Deutschland repräsentativ über alle Land-Nutzungen hinweg. Daneben gibt es das EU-Nitratmessnetz über das die Mitgliedsstaaten die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrate besonders berichten sollen. Davon gibt es in Deutschland etwa 160 Messstellen, die überwiegend in landwirtschaftlich genutztem Zustromgebiet für Grundwasserkörper liegen. Das gilt als nicht repräsentativ für Deutschland. Darüber hinaus gibt es das Messnetz für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit mehr als 5.000 so genannten Überblicks-Messstellen, die wiederum über alle Nutzungen repräsentativ für Deutschland sind.

Dr. Astrid Krüger vom Niedersächsischen Umweltministerium hat in diesem Jahr in Halle die Notwendigkeit für die Überarbeitung des Nitratmessnetzes vorgestellt. EU-weit gibt es durchschnittlich acht Messstellen auf 1.000 qkm, während in Deutschland lediglich 0,4 Messstellen vorhanden sind. Daher gibt es wegen der geringen Messstellenzahl eine „große statistische Unsicherheit“, zumal die EU dieses nicht repräsentative Nitratmessnetz als repräsentativ einstuft. Deshalb steht Deutschland im Bericht der Kommission über die Nitratkonzentration für den Zeitraum zwischen 2008 und 2011 auch als zweitgrößter Sünder mit Verfehlungen bei fast 50 Prozent der Messstellen dar. Das EU-Nitratmessnetz in Deutschland sollte repräsentativ für die Grundwasserkörper eines Bundeslandes ausgebaut werden und nicht mehr als „Belastungsmessnetz“ dienen. Mit Hilfe der WRRL-Messstellen, sollten lange Beobachtungsreihen vorgenommen werden. Für Deutschland sollten in Abhängigkeit zur landwirtschaftlichen Nutzung 700 Messstellen für das Nitratmessnetz zur Verfügung stehen.

Der Effekt ist nicht nur ein statistischer. Im „alten Nitratmessnetz“ weisen 49,4 Prozent der Stellen Werte von mehr als 50 mg Nitrat pro Liter Wasser auf. 700 neue Messstellen würden repräsentativ für Deutschland sprechen und bei etwa 28 Prozent der Stellen zu hohe Werte aufweisen.

Das neue Messnetz würde die Regionen mit zu hohen Werten besser charakterisieren und die Beteiligten würden über das gleiche Netz mit den gleichen Zahlen reden. Und sie vielleicht schneller auf die vorhandenen Probleme reagieren lassen.

Roland Krieg; VLE

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