Achtloses Mähen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Landwirtschaft

Drohnen, Landwirte und Kitzretter

Zu Beginn der Mähsaison sind die Warnungen an die Landwirte eindringlich gewesen. Wer mit dem Mähwerk und mit Hängern auf die Wiesen zum Ernten fährt, muss sich überzeugen, dass keine Wildtiere mehr auf dem Feld sind. Sachsen-Anhalt hat sogar ein Förderprogramm für die Anschaffung von Drohnen aufgelegt, damit Wildtiere keinen Schaden nehmen [1].

Der Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes verpflichtet Landwirte vor Beginn der Mahd Vorkehrungen zu treffen, das keine Wildtiere mehr auf dem Feld sind.  Im Landkreis Emsland hat ein Landwirt diese Verpflichtung offenbar auf die leichte Schulter genommen. Der Polizeibericht Emsland vom vergangenen Sonntag berichtet von der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen Landwirt, der am Mittwoch zuvor mit Zugmaschine und Mähwerk an zwei Stellen insgesamt fünf Fasane und ein Reh überfahren hat. Die Anzeige stammt vom Jagdpächter, dem der Landwirt vor Beginn der Mäharbeiten keine Gelegenheit zur Wildkontrolle der Felder gegeben habe.

Lesestoff:

[1] Fliegende Kitzretter: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/st-foerdert-fliegende-kitzretter.html

roRo

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