Ackerbau in den ASP-Gebieten

Landwirtschaft

BB schlägt Verlegung der Extensivflächen vor

Mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sind auch die Ackerbaubetriebe betroffen, die gar keine Schweine halten. Die Restriktionsgebiete dürfen für Aussaat, Pflege und  Ernte nicht befahren werden. Das hatte beim Ausbruch der ASP in Brandenburg im Spätsommer manchen Betrieb bei der Maisernte vor Probleme gestellt.

Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium hat am Dienstag einen Leitfaden für den Ackerbau herausgegeben, der zusammen der Obersten Veterinärbehörde erarbeitet wurde. Ziel ist es, den Landwirtinnen und Landwirten, Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern sowie Jägerinnen und Jägern Informationen an die Hand zu geben, wie in den Gebieten, die landwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung so erfolgen kann, dass insbesondere für Betriebe mit Tierhaltung die Futterversorgung sichergestellt ist.

So sollen beispielsweise die ökologischen Vorrangflächen in die weißen Zonen gelegt werden. Das erleichtert die Bejagung von Wildschweinen, die den ASP-Erreger verbreiten. Kulturen, die Wildschweine anziehen, insbesondere der Maisanbau, sollen so weit wie möglich auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert werden. Innerhalb der Kernzone können Sommergetreide oder Körnerleguminosen beziehungsweise niedrig wachsende Kulturen angebaut werden.

Der Leitfaden enthält außerdem ausführliche Empfehlungen zur Anlage und zu Fördermöglichkeiten von Bejagungsschneisen, die gerade auf größeren Schlägen sinnvoll sein können.

Lesestoff:

https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/ASP-Anbauregelungen.pdf

roRo

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