Änderung Wasserhaushaltsgesetz

Landwirtschaft

Begrünungspflicht bei Hangneigung zum Gewässerschutz

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Landwirtschaftliche Flächen, die an Gewässern grenzen und durchschnittlich mindestens fünf Prozent Hangneigung aufweisen müssen einen fünf Meter breiten Streifen am Gewässer verpflichtend begrünen. Diese dürfen aber für eine Beweidung genutzt werden.

Das Gesetzt wird im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschalnd wegen mangelnder Umsetzung der Nitratrichtlinie erlasen und wird parallel zur Dünge-Verordnung am 03. April im Bundesrat abgestimmt.

roRo

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