Änderungen bei Getreidebeize

Landwirtschaft

BVL setzt Zertifizierung von Beizstellen befristet aus

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am Dienstag wichtige Änderungen bei der Beize für Getreidesaatgut vorgenommen. Die Anwendungsbestimmung NT699x erfordert die Beizung von Saatgut in Anlagen, die eine Zulassung vom BVL erhalten haben und beim Julius Kühn-Institut (JKI) gelistet sind. Damit soll sichergestellt sein, dass der Wirkstoff qualitativen Anforderungen, wie beispielsweise eine bestimmte Abriebfestigkeit beim Beizprozess, der Lagerung und der Beförderung des Saatgutes, genügt. Ein Beizmittel wird als Mantel um das Saatgut gelegt und darf nur bei den Saatgutstellen verwendet werden, die auf der JKI-Liste stehen. Das BVL hat diese Anwendung jetzt bis zum Jahresende 2021 ausgesetzt. Die Beizung erfolgt meist in kleinen Betrieben, die bislang die Zertifizierung wegen hohem Aufwand nicht durchgeführt haben. Die Frist bis Ende 2021 müssen die Betriebe nutzen, um die Situation deutlich zu verbessern.

Damit einher wird auch die Anwendungsbestimmung NT715-x ausgesetzt, die mit der Beizqualität an die Zertifizierung gekoppelt ist.

Drittens wird wegen „offener rechtlicher Fragen“ auch die Vorschrift NH681 bis zum Jahresende ausgesetzt. Diese Vorschrift erlaubt das Ausbringen von mit Fungiziden behandeltem Getreidesaatgut zur Minderung der Abdrift bei Windgeschwindigkeiten von maximal fünf Meter pro Sekunde in der Bezugshöhe von zwei Meter. Das BVL weist aber darauf hin, dass dieser Wert weiterhin als Empfehlung gilt. Höhere Windgeschwindigkeiten können zu höheren Beizstaubausträgen führen und seien nicht im Sinne einer guten Fachlichen Praxis.

Der Wert von 5 m/s soll künftig aber wieder gelten und wird in einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern vom BVL, dem Umweltbundesamt und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet. Die Empfehlungen sollen noch vor der diesjährigen Aussaat auf dem Informationsportal zur Agrarmeteorologischen Beratung des DWD freigeschaltet werden.

roRo

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