Änderungen beim Umgang mit dem Wolf
Landwirtschaft
Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz
Heute tritt eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, die mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit dem Wolf verspricht. Die Änderungen klären, in welchen Ausnahmefällen ein Wolf getötet werden darf und wie mit Wolf-Hunden-Hybriden umgegangen werden soll.
„Ein guter und flächendeckender Herdenschutz ist die wichtigste Präventionsmaßnahme“, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Doch gehen die Änderungen im gesetz auch auf die Interessen der Weidetierhalter ein.
Die neue gesetzliche Regelung erhöht die Rechtssicherheit für die zuständigen Behörden, wenn es im Einzelfall notwendig ist, einen Wolf zu töten. Voraussetzung ist, dass trotz Herdenschutzmaßnahmen ernste wirtschaftliche Schäden drohen. Zudem wird eine Regelung für den Fall getroffen, dass sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder sich dieser im Gelände nicht mit hinreichender Sicherheit von anderen Wölfen unterscheiden lässt. In diesen Fällen kann – sofern es keine andere zumutbare Alternative gibt – der Abschuss von einzelnen Rudelmitgliedern erfolgen, bis die Nutztierrisse aufhören. Voraussetzung ist in jedem Fall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde.
Als weitere Neuerung ist gemäß der Empfehlung internationaler Artenschutzübereinkommen vorgesehen, dass nachgewiesene Wolf-Hund-Hybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind. Das Gesetz erkennt zudem die wichtige Rolle der Jägerinnen und Jäger bei behördlich angeordneten Abschüssen an und trifft Regelungen zu deren freiwilliger Mitwirkung. Um eine Gewöhnung von Wölfen an den Menschen von vornherein zu vermeiden, wird zudem das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe ausdrücklich verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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