Änderungsbedarf bei Biopatentrecht
Landwirtschaft
Biopatentrecht: Änderung über EU-Ebene
Hessen hat mit seiner Bundesratsinitiative am 25. März vorgelegt, der Deutsche Bauernverband vor Ostern mit dem Einspruch gegen das so genannte „Schweinepatent“ den Bedarf öffentlich wirksam gemacht: Die europäische Biopatentrichtlinie muss geändert werden.
Ausschuss begrüßt Änderung
Am Montag haben die gemeinsam tagenden Ausschüsse Recht und Agrar eine Änderung des Biopatentrechts begrüßt. Sowohl Imken Lampe vom Deutschen Bauernverband als auch Bettina Locklair vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe lehnten Patente auf Pflanzen und Tiere entschieden ab. Andreas Popp von der BASF sieht keinen Handlungsbedarf. Derzeit gewähre das europäische Recht einen Interpretationsanspruch, der den Patentinhabern ein „Ausschließlichkeitsrecht“ gewähre. Aber: „Es darf kein Monopol auf genetische Ressourcen geben“, sagte Lampe. Auch Professor Franz Dolder von der Universität Basel kritisierte, dass Patentverbote derzeit umgangen werden könnte. Das geschehe, indem statt eines nichtpatentierbaren Gesamtverfahrens technische Teile der Verfahrensschritte patentiert werden, die ausreichen würden, um das ganze Verfahren zu beherrschen und zu monopolisieren.
Aigner will europaweites Verbot
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner spricht sich angesichts des Ausschussergebnisses für ein europaweites Verbot von Patenten auf Tieren und Pflanzen aus. Sie sagte in Berlin, dass die Grundregeln der grünen Biopatentierung im EU-Recht und dem Europäischen Patentübereinkommen verankert sind und daher nur eine europaweite Lösung Sinn mache. „Wir dürfen die Kritik der Landwirtschaft, Züchter und besorgter Bürgerinnen und Bürger nicht einfach n den Wind schlagen.“
Lesestoff:
Auch Europa ist nicht genug. Der kürzlich in Berlin veranstaltete Kongress McPlanet hatte sich unter anderem dem weltweiten Problem der Patentierung angenommen. Den Bericht aus dem Forum finden Sie hier.
roRo (mit hib)