Agrarhilfen in Osteuropa in der Kritik

Landwirtschaft

EU-Rechnungshof kritisiert Agrarhilfen in Osteuropa

In einem am Dienstag vorgestellten Sonderbericht über die Einkommensstützung für Betriebsinhaber in Osteuropa empfiehlt der Europäische Rechnungshof eine Reformierung der derzeitigen Praxis. Es müsse sichergestellt werden, dass die Hilfe bei aktiven Landwirten ankomme. Insbesondere sollten öffentliche Einrichtungen, die staatliche Flächen verwalten, aber nicht anderweitig landwirtschaftlich tätig sind, nicht in den Genuss der EU-Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe kommen, lautet das Fazit. Auch sollten Zahlungen eingestellt werden, die offenkundig für nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen und nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgezahlt werden.
Die zehn Mitgliedsstaaten, die zwischen 2004 und 2007 der EU beigetreten sind gibt es eine Regelung für eine einheitliche Flächenzahlung. Im Jahr 2011 wurden dafür fünf Milliarden Euro ausgegeben.

Die Schlussfolgerungen in Kürze:

Die Definition des Begriffs „Begünstigte der Regelung“ ist unangemessen, da sie Zahlungen an Begünstigte gestattet, die keine oder nur eine marginale landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören Immobiliengesellschaften, Flughäfen, Jagdverbände sowie Angel- oder Skivereine.

Außerdem wurden in einigen der betroffenen Länder rechtmäßig einheitliche Flächenzahlungen (zur Einkommensstützung) an öffentliche Einrichtungen geleistet, die staatliche Flächen verwalten, aber ansonsten keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. In Ungarn ist der Staat der größte Einzelbegünstigte der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (14 Millionen Euro im Jahr 2010 für 82 000 ha Land).

Die für Beihilfen im Rahmen der Regelung insgesamt in Betracht kommende landwirtschaftliche Fläche wurde von den Mitgliedstaaten nicht zuverlässig bestimmt, was von der Kommission aber akzeptiert wurde. Dies hatte Einfluss auf den Betrag der jedem Betriebswirt gezahlten Beihilfe je Hektar, der bisweilen höher oder niedriger gewesen ist, als er hätte sein sollen. Einige Länder änderten die insgesamt beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche, ohne dies angemessen zu begründen, was es ihnen ermöglichte, ihren jeweiligen Finanzrahmen vollständig auszuschöpfen.

Ungeachtet der Bemühungen der betroffenen Mitgliedstaaten erfolgten Beihilfezahlungen für Parzellen, auf denen keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde.

Die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung birgt einen grundsätzlichen Widerspruch, denn sie ist einerseits darauf ausgerichtet, individuelle Einkommen der Betriebsinhaber zu stützen, während die Beihilfe andererseits auf der Grundlage der den Betrieben jeweils zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Fläche auf diese verteilt wird.

Die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung kommt in erster Linie größeren landwirtschaftlichen Betrieben zugute: Insgesamt erhalten 0,2 % der Begünstigten mehr als 100 000 Euro, was 24 % des Gesamtwerts der Zahlungen ausmacht.

Schließlich haben die meisten Mitgliedstaaten keine Vorkehrungen mit Blick auf die (für 2014 vorgesehene) Einführung des bereits in den EU-15-Mitgliedstaaten eingerichteten (auf Zahlungsansprüchen basierenden) Systems getroffen, obgleich die einheitliche Flächenzahlung als Übergangsregelung angelegt war. Dies kann zu erheblichen Zahlungsverzögerungen in der Zukunft führen.

Obergrenzen

Die Pläne für die neue Agrarpolitik ab 2014 greife nicht weit genug, um finanzielle Fehlallokationen zu beseitigen. Der Rechnungshof schlägt vor, eine Obergrenze für einzelbetriebliche Zahlungen festzulegen oder die Regionen je nach Analyse verschieden auszustatten. Die Kommission wurde aufgefordert, die Auszahlungen besser zu überwachen.

roRo

Zurück