Agrarpolitik ab 2014
Landwirtschaft
SRU fordert ökologisch orientierte Landwirtschaft
Die erste Säule als Direktzahlungen an die Landwirte und die zweite Säule als Förderung des ländlichen Raums gelten als die zentralen Stützen der Agrarpolitik. Die aktuellen Regelungen gelten aber nur bis 2013, der möglicherweise letzten Agrarförderung mit diesem Gesicht. Was ab 2014 passiert, ist noch nicht ausgehandelt. Am Dienstag hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit einer Stellungnahme Position bezogen, wie die Agrarpolitik ausgerichtet werden soll. Ausführlich will der SRU sein Papier während der Grünen Woche präsentieren.
GAP ökologisch weiter entwickeln
Der SRU sieht in der Klimapolitik und bei der Erhaltung der Biodiversität zentrale, künftige Aufgaben, für die jetzt die Weichen gestellt werden sollen. Der SRU bezieht sich auf die Festlegung der EU, in allen Systemkomponenten die Folgen des Klimawandels abzuschwächen – und die Landwirtschaft gehört mit Nährstoffzyklen terrestrischer Ökosysteme und Verbesserung des Wasserhaushalts dazu.
Der SRU sieht folgende Aufgaben der Agrarpolitik: Erfüllung von Mindestanforderungen des Umwelt- und Naturschutzes auch in den intensiv genutzten Agrarstandorten, die Erhaltung der extensiven landwirtschaftlichen Produktion mit ihren positiven Effekten auf die Artenvielfalt und der Erhaltung der flächenerhaltenden landwirtschaftlichen Betriebsweise auf Flächen, die von Nutzungsaufgabe bedroht sind.
Neue Agrarfinanzierung
Zum Gesamtbild gehören neue Finanzierungsmodelle der derzeitigen Agrarpolitik, die noch in der Grafik abgebildet ist. Es soll eine ökologische Grundprämie geben, die für die Bereitstellung von 10 Prozent landwirtschaftlicher Nutzfläche als „ökologische Vorrangfläche“ und für die Erbringung von Mindestleistungen gezahlt werden. Darüber hinaus sollen Agrarumweltmaßnahmen gezahlt werden, die für gezielte ökologische Anforderungen getätigt werden. Das dritte Standbein soll die Förderung von Naturschutzleistungen ohne direkten Bezug zur Landwirtschaft durch Landschaftspflegemittel sein.
Insgesamt sieht der SRU darin neue Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe gerade in den Gebieten, die von der Naturausstattung benachteiligt sind.
Ökologische Leistungen entlohnen
Die zentrale Position des SRU ist: „Zahlungen nur für öffentliche Leistungen“. Der aktuelle europäische Agrarhaushalt gebe das nicht her, so die Sachverständigen. Rund drei Viertel des Budgets entfallen auf die erste Säule, die auf tradierten Zahlungsansprüchen basiere und ökologische Aspekte außer Acht lasse. Aber auch die zweite Säule entspreche nicht in vollem Umfang den künftigen Ansprüchen. Die Mittel werden auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe ausgegeben. Auf die so genannte zweite Achse, den Agrarumweltmaßnahmen, entfallen lediglich zehn Prozent der Gesamtmittel.
Mit der Unterzeichnung der Abkommen über die biologische Vielfalt und die Klimarahmenkonvention trage die EU auch die Verantwortung der Finanzierung. Der SRU lehnt eine Renationalisierung der Umwelt- und Naturschutzleistungen ab. Die Finanzierung sei auch WTO-konform. Der SRU leitet das aus den folgenden Anforderungen zum Handelsrecht ab: Es müssen handelsverzerrende Maßnahmen stark reduziert werden, Schwankungen der Weltmarktpreise dürfen nicht staatlich abgepuffert werden, Subventionen, die einen stark produktionssteigernden Effekt haben sind genauso verboten, wie Zahlungen, die produktionsverringert wirken.
Lesestoff:
Die erste Zusammenfassung der Stellungnahmen finden Sie auf www.umweltrat.de
Gedanken über eine Neuregelung der Finanzierung sind nicht. Prof. Heißenhuber aus München hat seine „differenzierte Agrarpolitik“ auch schon in Brüssel vorgestellt.
„Öffentliche Güter“ haben das Problem, dass sie kaum Eingang in die Bilanzen finden. Das Bundesumweltministerium ist aber durch Beteiligung an TEEB an der Bewertung der Güter bereits beteiligt.
Roland Krieg; Grafik: Deutscher Bauernverband, Situationsbericht 2007