Agrarzahlungen bleiben geheim
Landwirtschaft
EuGH stoppt Transparenzinitiative
Heftig ging der Streit um die Veröffentlichung der Agrar-Transferzahlungen. Seit Ende 2008 konnten die ersten Beihilfen eingesehen werden. Den einen gingen die Veröffentlichungen nicht weit genug, weil nicht erklärt wurde, wofür die Betriebe Geld erhalten, den anderen ist jegliche Veröffentlichung suspekt gewesen.
Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)eine neue Runde eingeläutet und die Veröffentlichungen wieder rückgängig gemacht. Die Bundesregierung hat sofort reagiert und die Datenbank mit einem entsprechenden Hinweis gesperrt.
Freud und Leid wechselten am Dienstag die Seiten.
„Gewaltige Ohrfeige“
Für Dr. Juliane Rumpf, Landwirtschaftsministerin aus Schleswig-Holstein trägt das EuGH den einstigen Bedenken Rechnung. Lediglich wegen der EU-Bestimmungen habe Schleswig-Hostein die Daten veröffentlicht.
Agrarminister Helmut Brunner aus Bayern bezeichnet die Entscheidung des EuGH als „gewaltige Ohrfeige für die Kommission“. Auch Bayern hatte sich gegen einträge gewehrt, weil damit persönliche Daten preisgegeben werden. Bayern stellte seine Daten erst nach mahnender Aufforderung der EU-Agrarkommissarin Marian Fischer-Boel ein.
Peter Bleser, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion wertet das Urteil als „Erfolg für die Bauern“. In der Begründung des EuGH war der persönliche Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden. Im Nachhinein bedauerte Bleser, dass Bundesländer und Bund nicht bis zum Urteil des EuGH gewartet, sondern im Vorfeld die Daten bereits ins Netz gestellt haben.
Juristische Personen bleiben öffentlich
Das EuGH hat aber nicht alle Daten aus dem Netz verbannt. Für ungültig wurden nur die Daten von natürlichen Personen erklärt. Die Zahlungen an juristische Personen dürften weiterhin veröffentlicht werden.
Thüringens Agrarminister Jürgen Reinholz bedauert diesen Umstand. Gerade in Thüringen seien viele Betriebe juristische Personen, was einer ungleichen Behandlung nachkomme.
Berufskollege Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern: „„Auch die Landwirte, die ihre Betriebe in der Rechtsform juristischer Personen organisiert haben, verdienen den Schutz personenbezogener Daten. Die vom Gericht vorgenommene Unterscheidung reißt alte Gräben wieder auf und ist insbesondere in den neuen Bundesländern nur schwer zu vermitteln. Entweder man veröffentlicht alle Daten oder keine.“
Die Bundesregierung hat zunächst einmal alle Daten dicht gemacht.
EuGH folgt Wiesbaden
Vor das EuGH ist die Datenbank gelangt, weil zwei hessische Bauern vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Veröffentlichung geklagt hatten. Das Gericht wollte sich nicht festlagen und überwies die Entscheidung an das EuGH. Daher ist die „Entscheidung ein großer Erfolg für den Einsatz des Hessischen Bauernverbandes“, der die beiden Landwirte in ihrer Klage unterstützt hatte.
Falsches Signal
Nach Dr. Kirsten Tackmann agrarpolitische Sprecherin der Linken hat der EuGH ein falsches Signal gesetzt. „Die Transparenz der Fördermittelvergabe als wichtiges gesellschaftliches Anliegen darf nicht aufgegeben werden.“ Gerade vor den ausstehenden Erklärungen zur GAP-Reform sei es besonders wichtig, den Steuerzahlern die Ausgaben ihrer Mittel transparent zu machen.
Öffentlich gemacht werden sollen allerdings alle Ausgaben öffentlicher Gelder, so Tackmann weiter.
Darin stimmt auch der Deutsche Bauernverband (DBV) überein. Bei einer Veröffentlichung öffentlicher Zahlungen dürfe es keine „Lex Landwirtschaft“ geben. Ansonsten begrüßte der DBV das Schließen der Datenbank.
Lesestoff:
Die Datenbank war einst auf: www.agrar-fischerei-zahlungen.de
VLE