AGRI am Mittwoch: ELER und Ukraine

Landwirtschaft

ELER-Hilfe und Saatguterzeugung in der Ukraine

Europäisches Parlament

Im Rahmen der Pandemie hat die EU-Agrarkommission im Rahmen des Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) eine befristete Sonderunterstützung für die Landwirte auszugeben. Von den Marktstörungen durch die Schließung von Geschäften und der Gastronomie sind Landwirte und Kleinunternehmen auf dem Land betroffen. Hilfe soll auch aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommen. Dazu müssen die Mitgliedsländer im Rahmen des ELER und der zweiten Säule der GAP förderfähige Programme erstellen, die in diesem Jahr noch wirksam werden können. Allerdings erst im vierten Quartal, möglicherweise erst im Dezember. Die Kommission bezeichnet das Programm als „Sondermaßnahme Liquidität, dessen Mittel den am meisten Betroffenen zur Verfügung kommt. Um es so einfach wie möglich zu machen, soll es eine Einmalzahlung für einen befristeten Zeitraum geben. Vorgesehen ist eine Finanzhilfe in Höhe maximal von 5.000 Euro je Landwirt und 50.000 Euro für Kleinunternehmen. Die Förderung darf höchsten ein Prozent der Gesamtsumme am ELER-Programm betragen.

Einig sind sich die Europarlamentarier über die Dringlichkeit, wenn auch der Dezember als Auszahlungsmonat als zu spät bezeichnet wird. Strittig ist die Begrenzung auf ein Prozent. Herbert Dorfmann (EVP) und Paolo de Castro (Sozialdemokraten) forderten eine Anhebung auf mindestens zwei Prozent, Spanien hat sogar vier Prozent auf die Tagesordnung gesetzt. Ulrike Müller von den Liberalen kritisiert, dass es kein „frisches Geld gebe“, sondern sich an den vorhandenen Mitteln orientiere. Dabei werden die Länder bevorzugt, die noch ELER-Mittel zur Verfügung haben. Regionen, die bereits ordentlich den ländlichen Raum finanzieren, haben nach Luke Ming Flanagan von der Linksfraktion das Nachsehen.

Der Ausschuss-Vorsitzende Norbert Lins unterstreicht, dass eine 100-prozentige EU-Förderung, also keine Kofinanzierung, nicht nötig ist. Das sei im April bereits beschlossen worden. Mihail Dumitru von der Agrar-Kommission verteidigte auch die Krisenreserve. Die EU-Agrarminister haben sich gegen eine Zahlung aus dem 450-Millionen-Topf gewehrt [1]. Die Mehrheit muss der Nutzung zustimmen. Mit dem Sonderprogramm könnte nach Dumitru rund das Doppelte an die Regionen ausgezahlt werden. Dennoch argumentieren die Europaparlamentarier quer über alle Parteien weiter über die Nutzung der Krisenreserve. Der österreichische Grüne Thomas Waitz befürchtet eine Wettbewerbssituation der Sonderhilfe gegenüber Agrar- und Umweltmaßnahmen, die über die zweite Säule finanziert werden.

Saatgut aus der Ukraine

Auf der Tagesordnung stand auch das eher technische Thema der Anerkennung und Gleichsetzung ukrainischen Getreidesaatgutes mit dem aus der EU. Entsprechende Vereinbarungen im Anhang I 2003/17/EG sind die Türkei und die USA bereits aufgeführt. Das dort erzeugte Saatgut wird bei Audits und Kontrollen als gleichwertig mit in der EU erzeigtem Getreide anerkannt und darf importiert und verwendet werden.

Der Wunsch entspreche Forderungen europäischer Saatgutunternehmen, wie beispielsweise Bayer und der KWS aus Deutschland, erläuterte Dorothee Andre von der EU-Kommission für Lebensmittelsicherheit.  Auch kleinere Züchter hätten in der Ukraine investiert und wollen das Land mit den Schwarzerdeböden und trockeneren Klimabedingungen für die Entwicklung neuer Saaten nutzen. Für die Vermehrer in der Ukraine entstehe ein neuer Markt. 2015 war ein Inspektoren-Team in der Ukraine.

Wegen der technischen Umsetzung gab es nur vereinzelte Kritik und einen Dissens in Tschechien. Ivan David von den tschechischen Rechten bezweifelte die korrekte Durchführung des europäischen Audtis durch ukrainische Korruption und befürchtet eine Kontamination des Saatgut mit gentechnischen Sequenzen. Die Christdemokratin Michaela Šojdrová allerdings verneint, die von David zitierten Aussagen der tschechischen Behörde.

Dorothee Andre betonte, dass für ukrainisches Saatgut die gleichen Rückstandsregeln für Pflanzenschutzmittel und GVO-Richtlinien wie bei allen Drittländern gelten. Darauf werde auch kontrolliert. Der europäische Saatgutverband und die gemeinsame Genossenschaftsverband von Bauern und Genossenschaften Copa Cogeca unterstützten das Anliegen. Andre verweist auf den Green Deal, der eine Revision der Saatgutverordnung vorsieht, die dann auch für die Ukraine gilt.

Offiziell gibt es keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Ukraine. Es käme auch nur der von Sojabohnen in Betracht. Doch selbst das Portal transgen.de beziffert den illegalen GVO-Sojaanbau auf 60 bis 70 Prozent.

Lesestoff:

[1] Dissens über Agrargelder: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/eu-agrargelder.html

Roland Krieg

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