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Beifang schrittweise ab Januar 2015 anzulanden

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik hat die EU entschieden, ab dem 01. Januar 2015 schrittweise den so genannten Beifang anlanden zu lassen. Bisher werden unerwünschte Fische wieder über Bord geworfen. Dazu gibt es fünf Regionalpläne der Ostsee, Nordsee, Nordwest-Atlantik, Südwest-Atlantik und dem Mittelmeer, die am Montag angenommen wurden. Je nach Seegebiet gibt es einzelne Ausnahmen und spezielle Regeln, an die sich die Fischer schrittweise gewöhnen können. So dürfen Fische, die nach dem Rückwurf eine hohe Überlebenschance haben wieder über Bord geworfen werden. Auch bei disproportionalen Kosten dürfen die Fischer den Beifang wieder der See übergeben.

Um den Beifang bereits beim Fischen selbst zu reduzieren, bekommen die Fischer Hilfe aus dem EU See- und Fischereifonds, um beispielsweise mit Netzen auszulaufen, die zu einem hohen Grad nur die Zielfische fangen.

Zwischen 2015 und 2019 soll der Beifang schrittweise für alle Fischarten angelandet werden. Nach dem ersten Schritt sollen am 01. Januar 2016 in der Nordsee und den westlichen Gewässern alle Fische der Grundnetzfischerei einbezogen werden. Die meisten Fischarten des Mittelmeers und des Schwarzen Meeres folgen am 01. Januar 2017. Für die restlichen Fischarten gilt das Anlandegebot ab dem 01. Januar 2019.

roRo

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