Alles auf Anfang bei der Ferkelkastration

Landwirtschaft

Bank für Ferkelkastration wird immer länger

Falls nach der Hessenwahl die Große Koalition zerbricht, darf sie zwar die Geschäfte weiterführen, müsste aber zum Schmidt werden, um der Nachfolgeregierung ein Ei ins Nest zu legen. Wenn die geschäftsführende Regierung aber keine Änderungen für ihren Nachfolger durchführen wird, bleibt es beim Ende der betäubungslosen Kastration zum 01. Januar 2019.

Das klingt nach „worst case“, aber was die Politik am Mittwoch im Bundestag anbot, klang nicht viel besser. Die Verschiebung des Gesetzes wurde verschoben und steht nun erst im November auf der Tagesordnung [1]. Selbst wenn zwischen November und Dezember der legislative Akt noch rechtzeitig funktioniern sollte, kann auch eine Verfassungsklage der Verschieberei ein abruptes Ende bereiten [2].

Technisch ist die Bundesregierung keinen Schritt weiter, wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Hans-Joachim Fuchtel durch seine Antworten offenbarte. Ja, es gehe um Planungssicherheit für die Landwirte und: „Wir vom Ministerium möchten, dass Ferkelaufzucht und Sauenhaltung auch künftig in Deutschland stattfinden und das praxisgerechte Lösungen realisiert werden.“ Allein: Die möglichen Alternativen Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch und Kastration unter Narkose stehen nach Angaben der Land- und Fleischwirtschaft flächendeckend nicht als geeignete Lösung zur Verfügung. In den vergangenen fünf Jahren Übergangsfrist des Gesetzes habe es nach Fuchtel zwar „beachtliche Aktivitäten“ gegeben, doch alle Methoden sind noch nicht ausreichend weit gediehen. Dem so genannten 4. Weg gibt Fuchtel definitiv keine parlamentarische Mehrheit. Man könne zwar „im Forschungsbereich auch auf diesem Weg weiterarbeiten, aber dann habe ich keine Möglichkeit zur kurzfristigen Umsetzung.“ Das die Lokalanästhesie, die hinter dem 4. Weg steht, QS-Ferkel nach Deutschland bringt, sei aus Sicht des Binnenmarktes nicht zu verhindern. Gebunden sind nur die Hände der deutschen Ferkelerzeuger.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat das Narkose-Gas Isoluran zwar zugelassen, aber die EU steht erst kurz davor. Da das Gas auch für den Menschen gefährlich ist, kann es nur mit Ausrüstung und zugelassenen Apparaten nach einer Umwidmung angewandt werden. Das formuliert die Bundesregierung gerade in einer Verordnung. Außerdem müssten die Landwirte geschult werden, sagte Fuchtel. Das Prozedere dauert nach seinen Angaben bis zu 14 Monate. Verordnungsverfahren inklusive Erlaubnis für die Landwirte plus Notifizierung in Brüssel. Dazu kommt der Schulungszeitraum. Daneben müsse die Industrie ausreichend Geräte produzieren. Die Verschiebung des Gesetzes um zwei Jahre erscheint nach diesem Zeitplan als äußerst knapp.

Die Lokalanästhesie ist nicht schmerzfrei. Der Begriff im Tierschutzgesetz verhindert diesen Weg. Inwieweit andere Narkosemittel zum Einsatz kommen könnten, ist im Ministerium derzeit keine Frage (Procain ist zugelassen, Lidocain, Mepivacain Bupivacain und Ropivacain sind alternativ im Gespräch),. Es gibt derzeit jedoch keine Anträge auf andere Impfstoffe. Die Verlängerung des Endes der betäubungslosen Kastration beziehe sich lediglich auf die Umsetzung der Isofluran-Methode und das die Landwirte das Mittel selbst einsetzen können. In den möglichen zwei Jahren verlängerter Übergangsfrist steht der 4. Weg gar nicht erst zur Debatte.

Lesestoff:

[1] Dem 4. Weg eine Chance https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/dem-4-weg-eine-chance.html

[2] Verstoss gegen Artikel 20 GG: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/verlaengerung-betaeubungslose-kastration-verfassungswidrig.html

Roland Krieg

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