AMK im Zeichen der ASP

Landwirtschaft

ASP-Wildschweine bislang innerhalb des Kerngebietes

Schon das erste Wildschwein mit dem Virus Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg reichte für Turbulenzen am Schweinemarkt und in der Politik. Der Streit um die Nebengeräusche, wie funktionierende Zäune und Ursachen über den Eintragungsweg, blieb dem Bundestag vorbehalten. Je mehr ASP-Wildschweine gefunden werden, desto problematischer wird der Kurs zurück. Mit Stand vom Samstag, dem 26.09.2020, hat das Referenzlabor für die ASP, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) 35 Wildschweine mit dem für Menschen ungefährlichen Virus bestätigt. Für Wild- und Hausschweine ist das Virus tödlich. Es gibt weder Medikamente noch einen Impfstoff. Die aktuelle Lage hat zwei Aspekte mit jeweils einem guten und einem schlechten Argument: Zum einen sind alle Kadaver in der Kernzone gefunden worden, die nur gering neu definiert werden musste. Zum anderen ist das Virus nicht in einem Hausschweinbestand eingedrungen. Der neue Tierseuchenbericht des FLI in der kommenden Woche wird aufzeigen, dass die Fallzahl bei Wildschweinen nach Südosteuropa die höchste in der EU sein wird. Das positive Beispiel Belgien wird sich in Deutschland kaum noch wiederholten lassen. Vom ersten Fund bis zur baldigen ASP-Freiheit haben die Belgier zwei Jahre gebraucht.

Die Belgier hatten einen 1,20 m hohen Maschendrahtzaun einfachheitshalber an den Straßen entlang um das Kerngebiet gezogen. Das aktuelle Kerngebiet in Brandenburg umfasst rund 150 Quadratkilometer und hat eine Grenze von etwa 60 Kilometer.

Erste Nutzungserlaubnis

Das Gesundheitsministerium Brandenburg hat am Freitag die ersten Nutzungsbeschränkungen für das gefährdete Gebiet außerhalb der Kernzone aufgehoben und entsprechende Erlasse an die Landkreise Oder-Spree und Spree-Neiße versandt. Voraussetzung ist, dass Wildschweine nicht aufgeschreckt werden und nicht  in das Erntegut gelangen dürfen. Die zu beernteten Kartoffel- und Maisflächen müssen zuvor auf Kadaver untersucht werden. Das gilt auch bei Winteraussaat, Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen. Bei der Ernte von Äpfeln und Pflegemaßnahmen im Obst- und Weinbau sind keine Voraussetzungen zu erfüllen. Auch für den Forst gibt es genaue Beschreibungen, was im Einzelnen erlaubt ist. Seit Mitte der vergangenen Woche sind für die Fallwildsuche Spürhunde, Hubschrauber und Drohnen im Einsatz. Der bislang mobile Wildzaun um das Kerngebiet soll durch einen festen Zaun ersetzt werden. Es muss aber noch geklärt werden, ob in bestimmten Gebieten zuvor eine Munitionserkundung erforderlich wird. Der Landkreis Spree-Neiße baut bereits seit Donnerstag einen festen Zaun. Einen Tag zuvor zeigte sich der Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes, Dirk-Henner Wellersdorf, „dramatisch enttäuscht“ vom Wildzaun, den er stromlos vorfand. Ob er allerdings am richtigen Zaun stand, bleibt offen. Der Zaun gehörte zum ersten Kerngebiet und werde nicht mehr gebraucht, teilte Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher mit.

Seit Donnerstag baut einen Zaun von der Landesgrenze zu Sachsen und soll entlang zur Grenze Polens etwa 15 Kilometer nach Norden zur Bundesautobahn 15 führen.

Zaunbau

Die Agrarministerkonferenz einen Tag zuvor hat gezeigt, dass die Tierseuche nur gemeinsam eingedämmt und bewältigt werden kann. „Eine klare Koordination und Kommunikation vor Ort beim Seuchengeschehen ist genauso wichtig, wie weitere Präventionsarbeit in den nicht betroffenen Ländern. Dass die Länder heute zugesichert haben, untereinander solidarisch zu sein, ist daher ein wichtiges Signal unserer Konferenz“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus will entlang der ganzen Grenze zu Polen beidseitig einen festen Wildzaun. Das aber lehnten die Länder ab. Der Bund solle sich an der so genannten Pürzelprämie beteiligen, die Brandenburg mittlerweile deutlich erhöht hat.

Regionalisierung

Die Märkte sind schon turbulent. Die bayerischen Schweinehalter haben die Marktbeteiligten zur Besonnenheit aufgerufen. Die bayerischen Metzger hätten den ersten Schritt gemacht und zahlen die alten Preise. So stellt sich das Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz auch vor: „Wichtig bleibt nach dem Beschluss der AMK, dass die Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen aus den Nicht-Restriktionsgebieten ohne Einschränkung möglich bleibt. Die Fleischbranche ist gefordert, dieses Prinzip umzusetzen.“ Die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber ergänzt: „Dazu gehört die Eingrenzung des aktuellen Seuchengebiets, der Aufbau fester Wildschutzzäune, die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen und Statusuntersuchungen in den Betrieben.“

Neben Bayern setzt Baden-Württemberg auf Früherkennungsprogramme im Hausschweinbestand. Damit soll ein Verbringungsverbot von Hausschweinen in den Restriktionsgebeiten vermieden werden. In Bayern ist das Screening seit Juli möglich, Baden-Württemberg startet im Oktober. Bayern steuert jeweils 100.000 Euro aus dem Agrarressort und dem Umweltministerium bei. Bei ASP-Freiheit dürfen nach ASP-Tierseuchenrecht die Tiere mit Genehmigung verbracht werden. Ein betriebsbezogenes Kontrollprogramm kann das ersetzen. Neben einer Grund-Kontrolle im Abstand von vier Monaten werden in jeder Kalenderwoche, die ersten beiden im Betrieb verendeten Hausschweine, die älter als 60 Tage sind, virologisch untersucht.

Hilfen in Sicht

„Neben der verstärkten Bejagung und konsequenten Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen sind Hilfen für die vom Absatzeinbruch betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter erforderlich", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser aus Nordrhein-Westfalen. „Wir hoffen, dass der Bund so schnell wie möglich die Regionalisierungsabkommen mit den asiatischen Ländern abstimmt. Sollte dies nicht gelingen, müssten Liquiditätsprogramme für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte aufgestellt werden, die auch einen Tilgungszuschuss gewähren.“ Die Bundesländer wiederholten ihre Bitte an den Bund, ein konkretisierendes Förderkonzept zu erarbeiten.

Roland Krieg

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