AMK in Suhl

Landwirtschaft

Zukunftsfeste Landwirtschaft

Zentrales Thema der Agrarministerkonferenz (AMK) in Suhl war am Freitag die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. „Viele Vorschläge von EU-Kommissar Ciolos entsprechen der deutschen Agrarpolitik für eine bessere Integration von Umweltzielen und unserem Anliegen einer nachhaltigen, Ressourcen schonenden Landwirtschaft“, fasste Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zusammen. Trotzdem fehlten noch Vorschläge, die Landwirtschaft in Einklang mit den Themen Nahrungsmittelsicherheit und Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen zu bringen. Die Eu-Agrarpolitik müsse so ausgestaltet werden, dass es zu keinen Brüchen zwischen den Mitgliedsstaaten oder innerhalb der Landwirtschaft komme. Besonders kritisch sieht Aigner die Kappung der Direktzahlungen, die sich auf die Großbetriebe in den Ostdeutschland auswirken würden: „Dieser Vorschlag wäre eine Rolle rückwärts.“ So ein Schritt wäre eine Kopplung an Produktionsfaktoren.

Kompromiss um ausgestalteten Käfig

Die AMK hat sich auf einen Kompromiss zum Verbot der Käfighaltung in Deutschland geeinigt. Zunächst einmal soll geprüft werden, wann sich der Umstieg der Eierproduzenten auf den ausgestalteten Käfig amortisiert hat. Danach wird auch er verboten, wie die Legehennenbatterie zuvor. „Damit steht fest, dass auch die Kleingruppenhaltung nur der Übergang zu einem totalen Verbot in der Käfighaltung von Legehennen sein wird“, erklärte Johannes Remmel, Landwirtschaftsminister aus Nordrhein-Westfalen. Nach Remmel ist damit die mögliche Übergangsfrist von 25 Jahren vom Tisch.
Deutschland hat vorfristig die Batteriekäfige verboten. Jüngst haben 12 Mitgliedsstaaten der Eu bereits angezeigt, dass sie den Eu-weit verordneten Ausstieg ab dem 01.Januar 2012 nicht einhalten könnten. Aiger soll sich nun in der EU für die Einhaltung des Verbotes einsetzen und eventuell ein vertragsverletzungsverfahren anstrengen, weil Deutschland einen Wettbewerbsnachteil erleide. Käfigeier aus anderen EU-Ländern sollten ab Januar nicht mehr nach Deutschland importiert werden. „Das ist ein wichtiges Signal“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann.

Unverständnis für Kappung

Sachsens Agrarminister Frank Kupfer zeigte kein Verständnis für die Kappung der Direktzahlungen: „Große Unternehmen erbringen für ihre Beihilfen hohe Anteile an Wertschöpfung sowie Arbeit und haben für jedes Stück Fläche die gleichen Leistungen für den erhalt der Kulturlandschaft und den Umwelt- und Naturschutz zu erbringen.“

Klein- und Ökobetriebe „Greening“-befreit

Betriebe mit über 50 Prozent Dauergrünland und weniger als 15 Hektar Betriebsfläche sollen nach einem Beschluss der AMK Greening automatisch befreit werden. Auch der Antrag des bayerischen Agrarministers Helmut Brunner auf eine Anerkennung einer dreijährigen Fruchtfolge fand eine Mehrheit.
Hingegen lehnt die AMK die umsatzbezogene Definition eines aktiven Landwirts ab. Für den Erhalt der Direktzahlungen soll der Begriff „aktive Landbewirtschaftung“ eingeführt werden.

Flächenverbrauch

Der Flächenverbrauch in Deutschland habe mit rund 100 Hektar am Tag „ein inakzeptables Maß erreicht“. Die AMK will sich für eine deutliche Reduzierung einsetzen. Brunner sieht in den Möglichkeiten produktionsintegrierter Maßnahmen und eines Flächenpools geeignete Maßnahmen. Zusammen mit Niedersachsen und Sachsen hat Bayern sich bei den Kompensationsmaßnahmen für einen Eingriff in der Natur das Ersatzgeld mit anderen Maßnahmen gleichzustellen. Den Ländern sind die Ausgleichsmaßnahmen ein Dorn im Auge, weil sie „fast ausnahmslos zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen“ gehen, erläuterte Sachsens Agrarminister Frank Kupfer.
Die AMK unterstützt das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung den Flächenverbrauch bis 2020 auf täglich 30 Hektar zu reduzieren.

Zweite Säule

Dr. Juliane Rumpf, Agrarministerin aus Schleswig-Holstein, sieht noch Nachbesserung bei der Beteiligung der EU an der zweiten Säule für die Entwicklung des ländlichen Raums: „Es liegt auf der Hand, dass die EU sich beispielsweise bei der Umsetzung von Natura 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie noch weitaus stärker beteiligen muss.“
In diesem Zusammenhang müsse die EU mit der Entbürokratisierung endlich ernst machen und erhält Unterstützung von Jürgen Reinholz, ihrem Amtskollegen aus Thüringen. „Es wird deutlich erkennbar, dass durch die Reform der GAP die bürokratischen Lasten für Verwaltung und Landwirte zunehmen werden.“

Fischerei

Die Herbst-AMK in Suhl hat sich auch mit der Fischerei beschäftigt. Sie folgte der Initiative Schleswig-Holsteins, dass die Fischerei in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) nur eingeschränkt werde, wenn sie tatsächlich negative Auswirkungen auf die Fischbestände ausübe. Die AWZ liegt außerhalb der 12-Seemeilenzone und liegt in der Verantwortung des Bundes. Dort wird traditionell gefischt, erklärte Dr. Rumpf.

Zuckerquote

Während die EU die Zuckerquote im Jahr 2015 beenden will, setzt sich die AMK für ein zeitlich weiter gefasstes „Soft Landing“ ein. Hintergrund ist die Reform des Zuckermarktes im Jahr 2005, die erst im Jahr 2010 beendet wurde. Die durchgeführten Strukturveränderungen dürfen nach Gert Lindemann nicht gleich wieder gefährdet werden.

Nüssel gegen das Greening

Gegen das Greening wendet sich Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes: „Jede Angebotsverknappung führt auf den Agrarmärkten zu weiter steigenden Preisen und zunehmenden Preisschwankungen. Bereits heute verfügt die EU nur noch über eine knapp ausgeglichene Versorgungsbilanz bei Getreide mit historisch niedrigen Lagerreserven.“ Nüssel zeigt kein Verständnis für das Herausnehmen von sieben Prozent der Betriebsfläche als ökologische Vorrangsfläche.

Suhler Milchbauern-Manifest

Der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) forderte die AMK auf, mehr für den Milchmarkt zu unternehmen. Die Minister haben jedoch erkannt, dass die Obergrenze für eine Erzeugerorganisation von 3,5 Prozent der EU-Milchmenge oder 33 Prozent der nationalen Milchmenge zu knapp bemessen sei. Der Bündelungsgrad solle von Fall zu Fall entschieden werden.
Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg, sowie Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben zu Protokoll gegeben, zu prüfen, ob nicht eine Doppelmitgliedschaft eines Milcherzeugers in mehreren Erzeugerorganisationen möglich werden kann.
Außerdem solle die Milchanlieferung durch Abgleich mit der Nachfrage im Gleichgewicht gehalten werden können.

VLE

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