Anträge für zweites BMEL-Hilfspaket ab 01. Oktober
Landwirtschaft
Hilfspakte für Landwirte Schlag auf Schlag
Nach Beginn der Auszahlung für das erste Hilfspaket für Landwirte teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit, dass die Anträge für das zweite Hilfspaket ab dem 01. Oktober gestellt werden können.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Die Auswirkungen von Putins Angriff gegen die Ukraine und seinem damit verbundenen Energiekrieg spüren auch unsere Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. Mit der jetzt startenden Kleinbeihilfe erreichen wir nun auch die Betriebe, für die die bereits begonnene Anpassungsbeihilfe nicht greift. Nach fast 135 Millionen im ersten Schritt haben wir für das Kleinbeihilfeprogramm rund 45 Millionen Euro, um Kostensteigerungen abzumildern. Damit niemand durchs Netz fällt, schreiben wir alle berechtigten Betriebe an und informieren, wie und wo die Kleinbeihilfe beantragt werden kann. Wir wollen verhindern, dass jemand vor lauter Herausforderungen nichts von unserem Programm mitbekommt und eine Frist verpasst. Die Zeit ist auch so schon herausfordernd genug“
Die Kleinbeihilfe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist dafür im Gegensatz zur Anpassungsbeihilfe eine Antragstellung erforderlich. Die letzte Frist für die Einreichung ist der 31. Oktober.
Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Zusätzlich ist im Kleinbeihilfeprogramm der Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion anspruchsberechtigt. Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich zehn Hektar Ackerfläche. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.
roRo