Antragsfrist Ferkel-Narkose-Geräte verlängert
Landwirtschaft
Sachkundenachweis bei Narkose-Geräten erforderlich
Am 1. Juli 2020 endete die Antragsfrist zur Förderung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020 gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) insgesamt 3.526 Anträge ein. Die meisten Anträge stellten Ferkelerzeugerinnen und -erzeuger aus Niedersachsen (1.105), Nordrhein-Westfalen (792) und Bayern (773). Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun die Einreichungsfrist für den Auszahlungsantrag auf den 15. Oktober 2020 verlängert.
Ab 01. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Mit insgesamt 20 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Isofluran-Narkose-geräten. Bei der BLE ging die folgende Anzahl gültiger Erstanträge ein:
Wie geht es weiter?
Sobald Ferkelerzeugerinnen und -erzeuger den Bewilligungsbescheid von der BLE zur Teilnahme an der Förderung erhalten haben, können sie ein zertifiziertes Isofluran-Narkosegerät kaufen. Derzeit sind drei Geräte mit drei Narkosestationen und drei Geräte mit vier Narkosestationen DLG-zertifiziert. Nach dem Kauf kann der Auszahlungsantrag unter www.ble.de/ferkelnarkose gestellt werden. Die Rechnung und der zugehörige Zahlungsnachweis können direkt online hochgeladen und somit eingereicht werden.
Für die Kaufentscheidung haben die Ferkelerzeuger nun etwas länger Zeit, denn das BMEL hat die Frist für die Auszahlungsanträge vom 1. September auf den 15. Oktober 2020 verlängert.
Sachkundenachweise erforderlich
Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ferkel ab dem 1. Januar 2021 selbstständig unter Isofluran-Narkose kastrieren wollen, müssen hierfür einen Sachkundenachweis erbringen. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft stellt die Schulungsmöglichkeiten vor: https://www.praxis-agrar.de/sachkundelehrgang
BLE (Text und Tabelle)