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Landwirtschaft

Agrarrat: Tierwohl und Lebensmittelkennzeichnung

Tierwohl

Die EU ist auf der Suche nach einem Gesamtpaket Tierwohl. Der Sonderausschuss zum Schutz von Tieren beim Transport (ANIT) geht in seine abschließende Phase und wird diesen Sommer einen Abschlussbericht verfassen. Transport, Schlachtung und Tierschutz waren in der EU bis 2012 in verschiedenen Gesetzestexten versprengt. Dann wurde eine „Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen“ verfasst. Eine kürzlich veröffentlichte Evaluierung der Strategie bis 2018 weist Lücken auf. Für Puten beispielsweise gibt es keine festgelegten Mindeststandards, Vorschriften für den Transport von Fischen gibt es auch nicht. Parallel hat die Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit der Strategie „From-Farm-to-Fork“ (F2F) auch eine klimagerechte und tierwohlgerechte Nutztierhaltung beschrieben, die den Trend zu regionalen Wertschöpfungsketten beinhaltet. Es wird also Zeit, die Strategie auf den neusten Stand zu bringen. Doch schon die Umsetzung der bisherigen Strategie hat in den einzelnen EU-Ländern zu unterschiedlichen Kosten in den Bereichen, Beratung, Finanzierung, Berichten, Kontrollen und Sanktionsmaßnahmen geführt.

Immerhin hat die Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit schon ein umfangreiches Arbeitspapier fertig. Nach Kommissarin Stella Kyriakides fehlen noch der gesetzgeberische Rahmen für eine Vereinfachung des Rechtsrahmens und die Interaktion zwischen F2F und GAP. Zum Thema gehört auch die Lebensmittelkennzeichnung als Verbesserung der Transparenz für die Verbraucher. Im zweiten Halbjahr soll es noch eine Beteiligtenversammlung für einen Entwurf geben.

Am Montag nahm sie die Anregungen der Agrarminister mit. So sollen Leitfäden für die Tierarten entstehen, für die es bislang keine Mindeststandards gibt und künftig sollen auch Haustier berücksichtigt werden. Zwei große Themen waren für die Länder wichtig. Miroslav Toman für Tschechien sprach die Petition zum Ende der Käfighaltung an, die mittlerweile in einer Übersicht für verschiedene Nutztiere veröffentlicht wurde. Die Länder sollten die Kommission bei den Fortschritten unterstützen, damit innerhalb der EU ein vergleichbarer Wettbewerb gelte.

Das zweite Thema ist die einheitliche Tierschutzkennzeichnung, die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr  während der deutschen Ratspräsidentschaft erstmals in Brüssel auf die Agenda gesetzt hat und von der aktuellen Agrarratsvorsitzenden Maria do Céu  Antunes aus Portugal weiter vorangetrieben wird.

Eierkennzeichnung

Frischeier werden seit 15 Jahren mit einem Haltungssystem gekennzeichnet. Die Anwendung einer Kennzeichnung für verarbeitete Produkte stand bislang noch nicht auf der Brüsseler Tagesordnung. Sie könnte aber das „Ende der Käfighaltung“ durchaus beschleunigen, sagte Kyriakides.

Der Antrag kommt ebenfalls aus Berlin. Klöckner will damit den Anreiz für eine Umstellung der Legehennenhaltung vorantreiben. Bislang sehen Kunden aber nicht, aus welcher Haltung die Eier für Backwaren, gefärbte Eier oder Mayonnaise stamme. Die Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks ließe sich mit der F2F gut verbinden. Die Eierkennzeichnung für verarbeitete Produkte sei ein wirksames Instrument. Unterstützt wird Klöckner von ihrer österreichischen Amtskollegin Elisabeth Köstinger.

Die europaweit verbindliche Kennzeichnung hat aber bereits Widerstände auf den Plan gerufen. Italien, Frankreich und Bulgarien wollen nur eine freiwillige Kennzeichnung, Bulgarien sorgt sich zudem über die mangelnde Kaufkraft im Land, die für teurere Produkte nicht ausreiche. Griechenland und Polen müssen auch noch überzeugt werden. Deren Minister forderten zunächst einmal eine Folgeabschätzung durch die Kommission ein.

Roland Krieg

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