Arbeitsreform in der Fleischindustrie
Landwirtschaft
Wie groß ist der Wurf zu den Werkverträgen?
Die Debatte über die Werkverträge in der Fleischindustrie hat am Mittwoch die nächste Hürde genommen. Der Bundestag hatte schnell auf die Infektionsgeschehen reagiert, als hätte er auf die Möglichkeit zur Schlussrechnung in der Fleischindustrie gewartet [1]. Im Arbeitermonat Mai hatte Arbeitsminister Hubertus Heil dann sein Maßnahmepaket mit zehn Punkten vorgestellt, das fast ohne Änderungen durch das Bundeskabinett gewunken wurde [2]. Hubertus Heil sagte nach der Sitzung: „Diese Missstände sind unwürdig und gefährlich.“ Die Infektionskatastrophe in Rheda hat dann selbst den größten politischen Widersacher zur Umkehr gezwungen und der Weg für das Ende der Werksverträge war damit schon frei [3].
Der Gesetzentwurf sichert Arbeitnehmerrechte und stärkt die Kontrollen (Ausschnitt):
In der Fleischindustrie sollen ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge und ab dem 1. April 2021 auch Zeitarbeit verboten werden: Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung dürfen in Zukunft nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Für das Fleischerhandwerk soll diese Regelung nicht gelten.
In der Arbeitsstättenverordnung wird künftig bestimmt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen, auch abseits des Betriebsgeländes.
Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.
Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft elektronisch aufzeichnen. Die Geldbußen sollen bei Verstößen auf 30.000 Euro erhöht werden.
Fleischerhandwerk geschützt
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kommentierte: „Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben: klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen.“ Klöckner wies auf die kleinen Änderungen des ursprünglichen Entwurfes hin, die als Ergänzung für die kleinen und mittleren Betriebe gesehen werden dürfen: „Für Betriebe des Fleischerhandwerks ist eine gesonderte Betrachtung möglich“, heißt es in Punkt drei.
Eine kleine Falle? Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten befürchtet eine Ausweichregelung durch die Industrie. Tönnies hat im Juli bereits mehr als 15 Tochterfirmen gegründet. Das Ende der Werksverträge entbindet nicht vom genauen Hinschauen. Ausgenommen vom Verbot sind Unternehmen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und bis zu 49 Beschäftigte haben. Peter Weiß ist arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion und will in der kommenden Debatte die saisonalen Produktionsspitzen berücksichtigen, „ohne das diese Regelungen anfällig für Missbrauch sind.“
Das Bundesarbeitsministerium wird sich nach Aussage der Sprecherin diese Tochterfirmen genau anschauen, „, inwieweit man darauf noch in irgendeiner Weise reagieren muss.“
Reicht das Verbot aus?
Das zentrale Problem der vergangenen Jahre ist die Kontrollunfähigkeit des Systems [4]. Die Prüfquote soll erst ab 2026 kommen, kritisieren Beate Müller-Gemmeke und Friedrich Ostendorff, Arbeitsmarkt- und Agrarpolitiker bei Bündnis 90/Die Grünen. Ihr Vorschlag: „Wichtig wäre stattdessen eine Arbeitsinspektion, das heißt Lohn, Arbeitsschutz und Arbeitszeit werden aus einer Hand kontrolliert. Mit ausreichend Personal werden die Kontrollen so effektiv und auch zielgerichtet.“
Nach Landwirtschaftsminister Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern helfe das Verbot der Werksverträge nicht allein für die Beseitigung der Probleme im Fleischsektor. Er prognostiziert „Abwehrmechanismen“ der Industrie. Dazu gehöre die Verlagerung der Fleischproduktion ins Ausland. Um dem vorzubeugen, müsse Deutschland „sich noch stärker für eine Harmonisierung der Arbeits-, Sozial- und Tierhaltungsstandards auf europäischer Ebene einsetzen.“ Vor allem sei aber der Lebensmittelhandel mit seinem „Preisdumping“ für „das Desaster auf dem Fleischmarkt“ verantwortlich.
„Was beschlossen wurde darf nicht wahr sein.“ Friedrich-Otto Ripke ist Präsident des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft (ZDG) und zeigte sich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung entsetzt. Die Fleischpreise werden steigen, die Produktion wandere ins Ausland ab. Gerade die Leiharbeiter, für die noch Regelungen gefunden werden müssen, sind für Arbeitsspitzen wie der Grillsaison notwendig. Auch das Kooperationsverbot verschiedener Firmentöchter werde die Arbeit behindern. Die Geflügelbranche sei bereit, auf Werkverträge zu verzichten und Leiharbeit einzuschränken. Aber die geplanten Vorgaben, das „geht gar nicht“, so Ripke. Er setzt auf einen flächendeckenden Tarifvertrag, so wie es in Dänemark geregelt ist.
Gefahr erkannt?
Unbestritten ist, dass Hubertus Heil das Verbot gerne vor dem 01. Januar 2021 gehabt hätte. Doch mit Beteiligung vieler Instanzen ist kein späteres Datum herausgekommen. Die Kritik aus der Branche ist in der Wilhelmstraße 49 angekommen. Ob eine Verlagerung in Nachbarländer stattfindet, darf bezweifelt werden. Denn diese beschweren sich seit Jahren, dass die deutsche Fleischbranche ihnen Arbeit mit den billigen Werksverträgen weggenommen hat. Steigende Kosten werden in den Zwischenketten, die bislang die Gewinne eingefahren haben, aufgefangen. „Insofern gehen wir nicht davon aus, dass es zu eklatanten Preissteigerungen kommen wird“, sagte die Sprecherin.
Lesestoff:
[1] Alte Rechnungen ausgetragen: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/alte-rechnungen-im-bundestag.html
[2] Die Mai-Erklärung: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/schluss-mit-organisierter-verantwortungslosigkeit.html
[3] Sofortprogramm Werkverträge: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/wie-geht-es-bei-toennies-wieder-los.html
[4] Deutschland braucht eine neue Kontrollstrategie: https://herd-und-hof.de/handel-/ausbeutung-von-arbeitern-in-der-eu.html
Roland Krieg
© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html