Artenschutz in BW gesetzlich verankert
Landwirtschaft
Vom Volksbegehren über den Volksantrag zum Gesetz
Im Februar 2019 wurde das Volksbegehren „Artenschutz – Rettet die Biene“ in Baden-Württemberg gegründet. Die Landwirte fühlten sich überrollt, das Volksbegehren wurde kurz vor Weihnachten gestoppt, weil die Regierungsparteien einen gesetzlichen Kompromiss versprachen. Auf der Basis der gemeinsamen Eckpunkte passierte ein Volksantrag das Landeskabinett diesen März und wurde am Mittwoch im Landtag diskutiert. Mit 90.000 Unterschriften für den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ wurde der erste seiner Art in der Geschichte des Landes.
„Mit den heutigen Beschlüssen zum Volksantrag, den Landwirtinnen und Landwirte eingebracht haben, und dem Biodiversitätsstärkungsgesetz ist es uns gelungen ein starkes Zeichen für Artenschutz, Biodiversität sowie eine zukunftsorientierte Landwirtschaft zu setzen.“ erklärt der agrarpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion Martin Hahn. Den nächsten Schritt hat Hahn auch gleich im Blick: Einen neuen Gesellschaftsvertrag, der Ernährung, Konsum, Landwirtschaft und Naturschutz zukunftsfähig verbindet. „Wir stehen am Anfang eines Prozesses, bei dem wir das Miteinander gestalten wollen.“
Der Green Deal und die Farm-to-Fork-Strategie aus Brüssel sollen das Ziel europäisch begleiten.
Pflanzenschutzmittel müssen bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden, der Ökoanteil soll auf 30 bis 40 Prozent wachsen. In Naturschutzgebieten dürfen keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden und Streuobstwiesen mit mehr als 1.500 Quadratmeter werden strenger geschützt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann bezeichnete es als „Meisterleistung, diesen Konflikt zu entschärfen“. Um die Ziele umsetzen zu können sieht der Doppelhaushalt 2020/2021 des Landes insgesamt 62 Millionen Euro vor.
Lesestoff:
[1] Bienenrettung passiert Kabinett in BW: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/bienenrettung-passiert-kabinett-in-bw.html
roRo
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