Arzneimittelnovelle in Kraft getreten
Landwirtschaft
Ab Juli werden Antibiotika erfasst
Heute tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Das hart umkämpfte Gesetz wurde noch in der letzten Legislaturperiode in die Wege geleitet und hat zum Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu reduzieren. Tierhalter von Rinder-, Schweinebeständen, Hühnern und Puten müssen alle sechs Monate an die Veterinärbehörden melden, in welchem Zeitraum sie welche Antibiotika eingesetzt haben. Hintergrund ist die Verringerung von Resistenzen gegen Antibiotika [1]. Die Behörden errechnen aus den Angaben die „betriebliche Therapiehäufigkeit“. Für die Betriebe, die über dem Durchschnitt liegen, wird ein Managementplan aufgestellt, mit dem die Betriebe langfristig den Medikamenteneinsatz senken sollen. Liegt der Betrieb sogar im oberen Viertel, muss der Plan mit einem Tierarzt schriftlich verfasst werden. Maßnahmen können Impfungen, veränderte Fütterung, Verringerung der Besatzdichte oder Verbesserung der Hygiene sein. Liegt der Betrieb beim nächsten Mal noch immer über dem Durchschnitt, werden Sanktionen ausgesprochen. Dann muss die Tierhaltung ausgesetzt werden und es werden Bußgelder verhängt.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hält die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes für das wirksame Mittel gegen Resistenzen: „Deshalb sind alle Beteiligten gefordert, einen Beitrag zu leisten – in der Nutztierhaltung wie auch in der Humanmedizin.“
Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die an der Formulierung der Novelle mitgearbeitet haben. Landwirtschaftsminister Christian Meyer sieht in der Umsetzung einen Erfolg der „rot-grün regierten Länder“. Meyer ist überzeugt, dass bis 2018 der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung um 50 Prozent zurückgehe. In Niedersachsen werden aber auch die meisten Antibiotika eingesetzt. Von den 1.600 Tonnen im Jahr entfallen alleine auf den viehdichten Westen des Landes 500 Tonnen. Die Betriebsleiter hätten nun die Chance, den Antibiotikaeinsatz freiwillig zu reduzieren, bevor der Staat das übernehme.
Heute tritt das Gesetz in Kraft. Die Landwirte müssen die ersten Meldungen ab 01. Juli übermitteln.
Lesestoff:
[1] Antibiotikanutzung von Reisenden
roRo