ASP: Das Märchen von der Regionalisierung

Landwirtschaft

Polnische Rohwurst aus ASP-freien Gebieten

Kommt das für den Menschen ungefährliche Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland stoppt es die ganze Branche. Jeglicher Export in Drittländer wird eingestellt werden, weil andere Länder das Fleisch nicht mehr haben wollen. Mit Hochdruck arbeitet die Bundesregierung an einer „Regionalisierung“ von Produktion und Export.

Das heißt: Die Fleischbranche drängt zusammen mit der Politik darauf, dass Exporte aus Regionen, die nicht vom Virus befallen sind, beibehalten werden dürfen. Würde das Virus beispielsweise in dem Ort „Schöner Blick“ in Brandenburg gefunden, greifen geregelte Vorgehensweisen. Außerhalb von „Schöner Blick“ und aus allen anderen Bundesländern dürften Fleisch und Fleischprodukte vom Schwein dennoch exportiert werden [1]. Und selbstverständlich darf es auch lokal, regional und in der EU gehandelt werden.

Ein frommer Wunsch, den Landwirte gerade scheinheilig selbst zerstörten. Lidl hat Rohwurst aus Polen im Angebot. Das Fleisch stammt nach Angaben des Discounters aus ASP-freien Regionen. Dennoch laufen die deutschen Schweinehalter Sturm und prangern die Einkaufs- und Verkaufspolitik des Konzerns in der Fachpresse an. Diese Reaktion bleibt bei den Verbrauchern hängen und belässt die Ware im Regal.

Genauso wird es deutschem Schweinefleisch passieren, wenn das Virus erstmals in Deutschland auftaucht. Die Panik wird mehr kaputt machen als das Virus. Die Regionalisierung wird zur Illusion. Der Verband der Fleischwirtschaft selbst kritisiert die Aufregung der Landwirte, weil sie das System aus Sperren und Handelsverboten in Frage stellen, unterstellten, es würde nicht wirken und diskreditieren Fleisch auf nationaler Ebene insgesamt. Der VdF kritisiert zusätzlich die Presse, die nicht differenziert berichtet und die Ängste durch Boykottaufrufe im Ganzen schüre.

Eine nicht bestellte Vorschau, was kommt.

Lesestoff:

[1] Was passiert bei einem Virusbefund? Das legt die Verordnung zur Afrikanischen Schweinepest genau fest:

Wird das Virus bei einem Wildschwein gefunden, gilt das Gebiet 15 Kilometer rund um das Tier als gefährdeter Bezirk. Hausschweine müssen aufgestallt, dürfen nicht mehr transportiert werden und Grünfutter darf nicht mehr vorgelegt werden. Hausschweine dürfen unter strengen Auflagen transportiert werden, wenn der Veterinär 24 Stunden vor dem Transport die Abwesenheit des Virus bescheinigt. Der gefährdete Bezirk bleibt sechs Monate bestehen.

Wird das Virus bei einem Hausschwein festgestellt werden ein Sperr- und ein Beobachtungsbezirk eingerichtet. Im drei Kilometer um den Betrieb festgelegten Sperrbezirk werden die Tiere des betroffenen Betriebes und eventueller „Kontaktbetriebe“ gekeult. Ausnahmen für Kontaktbetriebe können beantragt werden. Schweine dürfen nicht transportiert werden, die künstliche Besamung von Schweinen wird verboten und Haustiere dürfen nur mit Genehmigung in das Sperrgebiet.

Mit einem Radius von weiteren sieben Kilometern wird ein Beobachtungsbezirk eingerichtet. Hier gelten ein Transportverbot und das Verbot der künstlichen Besamung von Schweinen. Transporte dürfen per Antrag nach einer klinischen Untersuchung der Schweine genehmigt werden.

Roland Krieg

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