ASP in Ungarn bestätigt

Landwirtschaft

Afrikanische Schweinepest östlich von Budapest

Am 20. April wurde ein Wildschwein gefunden, das nach Angaben der Internationalen Organisation für Tiergesundheit (OIE) bereits am 23. April als Träger der Afrikanischen Schweinepest identifiziert wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems hat am Dienstag den Befund bestätigt. Die Meldung wurde am 20. April vom ungarischen Chefveterinär Dr. Lajos Bognar in das internationale Warnsystem eingestellt.

Das Wildschwein verendete in der ungarischen Stadt Gyöngyös, die nur rund 80 Kilometer östlich von Budapest im Landkreis Heves liegt. Gyöngyös ist eine Stadt mit florierender Lebensmittelindustrie. Das vermutet den Eintrag des Virus in die Wildschweinpopulation durch Lebensmittelreste, die von Arbeitern im Wald entsorgt oder liegen gelassen wurden.

Das ungarische Landwirtschaftsministerium hat den üblichen drei Kilometer großen Sperrbezirk und sieben Kilometer breiten Beobachtungskreis eingerichtet.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat Ungarnreisende zu besonderer Vorsicht aufgerufen, weil jetzt im Mai die Jagdsaison auf Rehböcke beginnt. Sowohl der DJV als auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft halten entsprechendes Informationsmaterial bereit. Sollten Schweinehalter zur Jagd anreisen, rät der DJV von der Reise ab. Das Mitbringen von Hundefutter, der Import von Wurst und Fleischwaren aus dem Restriktionsverbot ist untersagt. Weiter empfiehlt der DJV nicht mit dem eigenen Fahrzeug in das Jagdrevier zu fahren. Das Fahrzeug sollte vor Beginn der Rückreise desinfiziert werden.

Ungarn steht jetzt vor dem gleichen Problem wie Polen [1], den Europäern die Kontrolle über das Seuchengeschehen zu vermitteln, damit Wurst- und Fleischexporte aus Ungarn weiterhin ihren guten Ruf behalten.

Lesestoff:

www.jagdverband.de // www.bmel.de

Was passiert bei einem Virusbefund? Das legt die Verordnung zur Afrikanischen Schweinepest genau fest:

Wird das Virus bei einem Wildschwein gefunden, gilt das Gebiet 15 Kilometer rund um das Tier als gefährdeter Bezirk. Hausschweine müssen aufgestallt, dürfen nicht mehr transportiert werden und Grünfutter darf nicht mehr vorgelegt werden. Hausschweine dürfen unter strengen Auflagen transportiert werden, wenn der Veterinär 24 Stunden vor dem Transport die Abwesenheit des Virus bescheinigt. Der gefährdete Bezirk bleibt sechs Monate bestehen.

Wird das Virus bei einem Hausschwein festgestellt werden ein Sperr- und ein Beobachtungsbezirk eingerichtet. Im drei Kilometer um den Betrieb festgelegten Sperrbezirk werden die Tiere des betroffenen Betriebes und eventueller „Kontaktbetriebe“ gekeult. Ausnahmen für Kontaktbetriebe können beantragt werden. Schweine dürfen nicht transportiert werden, die künstliche Besamung von Schweinen wird verboten und Haustiere dürfen nur mit Genehmigung in das Sperrgebiet.

Mit einem Radius von weiteren sieben Kilometern wird ein Beobachtungsbezirk eingerichtet. Hier gelten ein Transportverbot und das Verbot der künstlichen Besamung von Schweinen. Transporte dürfen per Antrag nach einer klinischen Untersuchung der Schweine genehmigt werden.

[1] Bei den Polen geht es um die Wurst: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/bei-den-polen-geht-es-um-die-wurst.html

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest fällt in die Zeit, in der nach monatelangen Untersuchungen am Dienstag drei Festnahmen in einem Fleischskandal gelangen. Eine gleichlautende Meldung erschien in mehreren Tageszeitungen. Monatlich zwei bis drei Tonnen verfaultes Fleisch wurden am Stadtrand vom Pester Stadtbezirk Rákospalota verbrannt. Der Polizeisprecher Tamas András teilte das Einleiten eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Abfallgesetz mit.

Roland Krieg

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