Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Landwirtschaft

Tierzahlen bis 28. März nachmelden

Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert Tierhalter daran, die noch ausstehenden Meldungen über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt.

Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist jeweils der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter, denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halter von Masthähnchen, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben nur den Durchschnittsbesatz an.

Die überwiegende Zahl der Tierhalter hat die Meldung fristgerecht abgegeben, noch liegen aber nicht alle Meldebögen bei Tierseuchenkasse NRW vor. Letzte Frist für die ausstehenden Meldungen der Tierzahlen ist der 28. März. Die Meldung kann schriftlich mit einem Meldebogen, der dem Erinnerungsschreiben, beigefügt ist, oder per Internet unter www.tierseuchenkasse.nrw.de abgegeben werden.

Sollte bis zum 28. März keine Meldung bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein, wird das zuständige Veterinäramt darüber informiert. Kann die Tierzahl auch mit Hilfe des Veterinäramtes nicht ermittelt werden, muss die Registrierung als Tierhalter in der Tierseuchenkasse beendet werden. Das kann dazu führen, dass eventuelle Leistungen aus der Tierseuchenkasse nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Weitere Informationen gibt es im Internet oder per Telefon unter 0251 / 289820.

LWK NRW

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