Auch „Hobbyschweine“ registrieren

Landwirtschaft

Schweine in Kleinstbeständen melden

In Nordrhein-Westfalen hat sich das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz an die Schweinehalter gewandt und daran erinnert, dass auch Hobbyhalter ihre Schweine registrieren bei den Veterinärbehörden und bei der Tierseuchenkasse lassen müssen.

Hintergrund ist die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, erklärt der Rheinische Landschafts-Verband (RLV). Dazu ist es nach Angaben des Landesamtes von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen - auch mit Kleinstbeständen - den Veterinärbehörden bekannt sind, da gefährliche Krankheiten auch vor Hobbytieren nicht Halt machen. So weist das Landesamt etwa darauf hin, dass Krankheitserreger auch durch die Verfütterung von Speiseresten übertragen werden können und diese daher verboten ist.

Nach Erfahrung des RLV wissen viele Hobbyhalter zu wenig von wichtigen Schutzmaßnahmen und den Meldepflichten als Tierhalter. Auch im eigenen Interesse sollten sich Tierbesitzer bei der Tierseuchenkasse NRW melden, um bei Auftreten einer gefährlichen Tierseuche vor möglichen Folgekosten geschützt zu sein. Nähere Informationen dazu finden sich auch im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de

Das gilt übrigens für alle Bundesländer.

RLV; roRo

Zurück