Auch Sachsen gegen BVVG-Politik

Landwirtschaft

„Bauernflächen nicht unnötig verteuern“

Nach Brandenburgs Kritik an der BVVG legt weniger als eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen auch der dortige Landwirtschaftsminister Frank Kupfer nach. Er forderte die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft BVVG auf, ihre Beschwerde beim Bundesgerichtshof zurückzunehmen.

Hintergrund ist der Verkauf einer 2,6 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche an ein Ehepaar für 29.000 Euro am 31. März 2008. Der Verkauf erfolgte nach einer öffentlichen Ausschreibung und wurde vom Landkreis untersagt. Der Preis stünde in einem groben Missverhältnis zu dem Wert des verkauften Grundstücks. Ein Sachverständigengutachten ermittelte den Verkehrswert des Grundstücks mit und ohne Einbeziehung vergleichbarer BVVG-Verkäufe auf 14.168,61 und 13.648,19 Euro. Die Eheleute wären nur Hobbylandwirte und benachteiligten einen Landwirt, der durchaus einen höheren Preis als den aus dem Gutachten ermittelten bezahlen wolle. Die BVVG legte nach einem erfolglosen Rechtsgang Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Hintergrund von Kupfers Beschwerde ist das Anliegen, das landwirtschaftliche Flächen nicht verteuert werden dürften, wozu das Grundstücksverkehrsgesetz eine „Preisbremse“ vorsehe. Die Kritik ist genereller Natur: „Es ist richtig, dass der Gesetzgeber hier einen Riegel vorschiebt, damit Landwirte bei Flächenverkäufen nicht benachteiligt werden. Landwirtschaftliche Flächen sind die Produktionsgrundlage für unsere Bauern, die wir vor dem Zugriff branchenfremder Unternehmen schützen müssen“, sagte Kupfer am Dienstag. „Wenn die entsprechende Klausel im Grundstücksverkehrsgesetz ausgehebelt wird, könnten sich die Preise für landwirtschaftliche Flächen deutlich verteuern. Das wiederum würde unseren Landwirten den Erwerb neuer Flächen fast unmöglich machen. Junglandwirte ständen vor dem Problem, für ihren neugegründeten Betrieb bezahlbare Äcker zu finden. Deshalb ist es für die Landwirtschaft in Sachsen und in Deutschland das Beste, wenn die BVVG die Beschwerde gegen die „Preisbremse“ zurücknimmt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, dem ich meine Bedenken und meine Unterstützung in einem Brief geschildert habe, sieht das ebenso.“

Die Kritik bleibt aktuell, auch wenn in Sachsen gerade Wahlkampf ist. Die Bauern vom Landesbauernverband Brandenburg hatten kürzlich ebenfalls die Bodenvergabe der BVVG zu überhöhten Preisen stark kritisiert [1].

Der Bundesgerichtshof hat derzeit mit dem Beschluss BLw 2/12 vom 29. November 2013 die Beschwerde der BVVG ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Dieser soll nun entscheiden, ob es eine nationale Regelung geben darf, die den Verkauf verbietet, sobald das „Höchstgebot in einem groben Missverhältnis zu dem Wert des Grundstücks steht?“ Damit die Agrarstruktur am Ende verbessert werde.

Lesestoff:

Brandenburgs Bauern kritisieren BVVG-Politik

Beschluss Bundesgerichtshof: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=66652&pos=0&anz=1

Roland Krieg

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