Aufstallungspflicht in allen Risikogebieten

Landwirtschaft

Weitere Fälle von aviäre Influenza in den Niederlanden

Nachdem die ersten Bundesländer auf die Empfehlung des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Aufstallungspflicht von Geflügel angekündigt haben, sind keine neuen Fälle mehr in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien aufgetreten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat eine umfangreiche Risikoabschätzung veröffentlicht. Speziell geht es um die Verbreitung des Virus H5N8, der in Asien endemisch ist.

Virus mit asiatischen Verwandten

Das FLI hält das Risiko für einen Viruseintrag in Nutztierbestände durch Wildvögel für „hoch“, während die innergemeinschaftliche Verbringung und Personen- sowie Fahrzeugverkehr „vernachlässigbar“ sowie „gering“ sind. Da es keine direkte Vogelzugverbindung zwischen Ostasien und Westeuropa gibt, ist eine Infektionskette in den Brutgebieten Nordsibiriens am wahrscheinlichsten. Vergleichende Genomsequenzen des am FLI untersuchten H5N8-Virus zeigen die nahe Verwandtschaft zu asiatischen Stämmen. Dieser Stamm ist hochansteckend und gilt als „Ergebnis der Reassortierung von verschiedenen niedrig- und hochpathogenen Subtypen“.

Erkrankungen des Menschen

Todesfälle und Erkrankungen sind bislang nur den Virustyp H5N1 bekannt. Für das H5N8-Virus sind sie bislang nicht bekannt geworden. Versuche haben gezeigt, dass der Virus Mäusen und Frettchen infizieren kann, der Krankheitsverlauf jedoch sehr milde verläuft. Eine Überschreitung der Artgrenze gilt nach wie vor als unwahrscheinlich. „Die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch H5N8 wird als sehr gering angesehen“, schreibt das FLI.

Großbritannien und Niederlande

Während es aus Großbritannien keine Neuigkeiten gibt, wurde in den Niederlanden ein vierter Betrieb mit dem H5N8-Virus entdeckt. Es ist der zweite Betrieb im Ort Kamperveen. Um ein Mindestmaß des Handels zuzulassen haben die Niederländer Sicherheitskorridore zwischen den zuvor vier angelegten Sicherheitszonen angelegt. Soll Geflügel zum Schlachthof gefahren werden, muss das einen Tag vorher angezeigt werden. Der Schlachthof kann sich darauf einstellen, dass keine Tiere aus anderen Regionen angeliefert werden. Damit soll eine Verbreitung der aviären Influenza eingedämmt werden.

Am Sonntag wurde in einem Legehennenbetrieb in Zoeterwoude ebenfalls Vogelgrippe festgestellt. Bis zum Sonntagabend war aber nur der H5-Bestandteil identifiziert. Vorsichtshalber wurde eine Sperr- und Beobachtungszone angelegt. Die betroffenen Betriebe dürfen mit einer Entschädigung rechnen, die von einem Gutachter erst noch bestimmt werden muss. Dabei geht es zunächst einmal um den Zeitraum zwischen dem 20. und 29. November. Gezahlt wird für Bruteier und Eintagsküken, die nicht vermarktet werden konnten.

Aufstallgebiete in Deutschland

Durch eine Änderung der Geflügelpestverordnung im letzten Jahr ist das grundsätzliche Aufstallungsgebot durch eine risikobasierte Analyse ersetzt worden.

Nordrhein-Westfalen hat wie angekündigt Risikogebiete ausgewiesen, in denen die Geflügelhalter ihre Tiere aufstallen müssen. In diesen Gebieten haben sich Zugvögel niedergelassen oder werden von ihnen stark frequentiert.

Auch Schleswig-Holstein hat Risikogebiete ausgewiesen und zudem die Verbringung von unverarbeitetem Hühnerkot aus den EU-Mitgliedsstaaten nach Schleswig-Holstein untersagt.

Das Ministerium empfiehlt Geflügelhaltern auch außerhalb des Risikogebietes, ihre Tiere aufzustallen. Hühnerkot wird als Düngemittel und für Biogasanlagen genutzt. Freiwillig sollten Bezieher auch auf Lieferungen aus anderen Teilen Deutschlands darauf verzichten.

Stallpflicht in Risikogebieten gbt es auch in Sachsen-Anhalt. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens empfiehlt auch die Aufstallung außerhalb der Risikogebiete. Geflügelmärkte und Ausstellungen müssen in geschlossenen Räumen stattfinden. Das Land will durch aktives Wildvogel-Monitoring helfen, die Übertragungswege zu identifizieren.

Durch eine Ausweitung der Aufstallung in Niedersachsen „ist bereits der überwiegende Teil des Freilandbestandes in Niedersachsen aufgestallt“, meldete Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Erste Gespräche und Maßnahmen mit den Landkreisen hat es bereits direket nach Bekanntgabe der Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern gegeben.

„Um einen möglichen Verbreitungsweg für die Geflügelpest auszuschalten, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorsorglich die zuständigen Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise gebeten, bis auf Weiteres in einem Streifen von 500 Metern um den Bodensee und entlang des Rheins eine Stallpflicht für Geflügel anzuordnen. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Geflügelhaltungen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Baden-Württemberg.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde bislang kein zweiter Wildvogel mit dem Virus gefunden. Insgesamt wurden in diesem Jahr 729 Proben gezogen. Seit dem Ausbruch in einem Putenbetrieb Anfang November hat das Landesamt für Landwirtschaft 3.334 Proben untersucht.

EFSA erstellt Risikobericht

Derweil hat die EU-Gesundheitskommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA beauftragt, bis zum 05. Dezember einen Risikobericht zu erstellen. Die erste Antwort soll die der aktuellen Situation für H5N8 in Europa beschreiben und die Rolle von Wildvögeln als mögliche Eintragsursache in die Bestände verifizieren. Die zweite Antwort soll die weltweite Situation dieses Serotypes beschreiben.

Roland Krieg, VLE

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