Aus für die Kleingruppe
Landwirtschaft
Kleingruppenkäfige wegen Formfehler verboten
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) die
Legebatterien verbat, wurden die letzten Käfige schließlich nach letzter Übergangsfrist Ende Dezember 2009
eingemottet. Streit gab es noch über den so genannten Kleingruppenkäfig, der
für mehrere Legehennen konzipiert wurde. Für Tierschützer war es ein
vergleichbarer Käfig, für die Landwirtschaft eine wirtschaftliche Alternative
nach dem Batterieverbot. Die Kennzeichnung bliebt mit der Ziffer „3“ gleich –
daher wanderten diese Eier in die industrielle Verarbeitung, da der Handel die „Käfig-3“
auslistete.
Am Donnerstag hat das BVG über die noch offene
Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz entschieden und auch den Gruppenkäfig
verboten.
Kleingruppenhaltung verfassungswidrig
Mit dem Urteil gegen die Legehennenbatterien wurde nach
der Richtlinie 1994/74/EG auch der ausgestaltete Käfig verboten. Der Bundesrat
hingegen hat im August 2006 die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erneut
geändert, weil die Kleingruppenkäfige über die Mindestanforderungen der
EG-Richtlinie hinausgehen. Dagegen wandte sich Rheinland-Pfalz.
Allerdings bezieht sich das BVG ausschließlich auf die formale
Vorgehensweise. Die zur Prüfung gestellten Vorschriften sind nicht in der
festgelegten Weise bearbeitet worden. In diesem Falle wurde die Tierschutzkommission
zu spät hinzugezogen und ist ein Verstoß nach Paragraph 16 des
Tierschutzgesetzes.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium agierte unter
Zeitdruck, das BVG hingegen stellt fest: Zeitdruck „kann eine solche Abweichung
von den verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht rechtfertigen.“ Eine
Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 gefunden werden.
Schallende Ohrfeige
Der Deutsche Tierschutzbund sieht in dem Urteil eine „schallende
Ohrfeige“ für Geflügelindustrie und Bundesregierung. Wolfgang Apel, Präsident
des deutschen Tierschutzbundes danke dem Ministerpräsidenten Kurt Beck und
Staatsministerin Margit Konrad, dass sie mit ihrer Normenkontrollklage dem
Tierschutz zu seinem Recht verholfen haben. In den Kleingruppenkäfige können
die Tiere nach Apel den zentralen Bedürfnissen wie Sandbaden, ungestörtes Ruhen
oder eine geschützte Eiablage in einem Nest nicht durchführen.
Kleingruppe nicht hinterfragt
Dagegen fokussieren der Deutsche Bauernverband (DBV)
und der Zentralverband Deutscher Geflügelwirtschaft (ZDG) ihre gemeinsame
Stellungnahme auf die Begründung des Verfahrensfehlers. Das BVG hat sich nicht
zur Tierschutzwidrigkeit der Gruppenhaltung geäußert. Beide Verbände erwarten
von der Bundesregierung, dass der Verfahrensfehler korrigiert wird. Rund 10 Prozent
der Legehennen werden in Deutschland in Kleingruppen gehalten.
Lesestoff:
Aus für den Käfig
Handel listet „3er“-Eier aus
Roland Krieg