Aus für die Kleingruppe

Landwirtschaft

Kleingruppenkäfige wegen Formfehler verboten

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Legebatterien verbat, wurden die letzten Käfige schließlich nach letzter Übergangsfrist Ende Dezember 2009 eingemottet. Streit gab es noch über den so genannten Kleingruppenkäfig, der für mehrere Legehennen konzipiert wurde. Für Tierschützer war es ein vergleichbarer Käfig, für die Landwirtschaft eine wirtschaftliche Alternative nach dem Batterieverbot. Die Kennzeichnung bliebt mit der Ziffer „3“ gleich – daher wanderten diese Eier in die industrielle Verarbeitung, da der Handel die „Käfig-3“ auslistete.
Am Donnerstag hat das BVG über die noch offene Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz entschieden und auch den Gruppenkäfig verboten.

Kleingruppenhaltung verfassungswidrig
Mit dem Urteil gegen die Legehennenbatterien wurde nach der Richtlinie 1994/74/EG auch der ausgestaltete Käfig verboten. Der Bundesrat hingegen hat im August 2006 die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erneut geändert, weil die Kleingruppenkäfige über die Mindestanforderungen der EG-Richtlinie hinausgehen. Dagegen wandte sich Rheinland-Pfalz.
Allerdings bezieht sich das BVG ausschließlich auf die formale Vorgehensweise. Die zur Prüfung gestellten Vorschriften sind nicht in der festgelegten Weise bearbeitet worden. In diesem Falle wurde die Tierschutzkommission zu spät hinzugezogen und ist ein Verstoß nach Paragraph 16 des Tierschutzgesetzes.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium agierte unter Zeitdruck, das BVG hingegen stellt fest: Zeitdruck „kann eine solche Abweichung von den verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht rechtfertigen.“ Eine Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 gefunden werden.

Schallende Ohrfeige
Der Deutsche Tierschutzbund sieht in dem Urteil eine „schallende Ohrfeige“ für Geflügelindustrie und Bundesregierung. Wolfgang Apel, Präsident des deutschen Tierschutzbundes danke dem Ministerpräsidenten Kurt Beck und Staatsministerin Margit Konrad, dass sie mit ihrer Normenkontrollklage dem Tierschutz zu seinem Recht verholfen haben. In den Kleingruppenkäfige können die Tiere nach Apel den zentralen Bedürfnissen wie Sandbaden, ungestörtes Ruhen oder eine geschützte Eiablage in einem Nest nicht durchführen.

Kleingruppe nicht hinterfragt
Dagegen fokussieren der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband Deutscher Geflügelwirtschaft (ZDG) ihre gemeinsame Stellungnahme auf die Begründung des Verfahrensfehlers. Das BVG hat sich nicht zur Tierschutzwidrigkeit der Gruppenhaltung geäußert. Beide Verbände erwarten von der Bundesregierung, dass der Verfahrensfehler korrigiert wird. Rund 10 Prozent der Legehennen werden in Deutschland in Kleingruppen gehalten.

Lesestoff:
Aus für den Käfig
Handel listet „3er“-Eier aus

Roland Krieg

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