Backhaus bleibt bei Jagdpächtern hart
Landwirtschaft
Keine Einreise von Jagdpächtern nach MV
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das Jagdpächtern aus anderen Bundesländern auf Grund der Landesinfektionsschutzverordnung die Einreise zu ihren Revieren untersagt [1]. Auch nach den Diskussionen bleibt es dabei, wie Landwirtschaftsminister Till Backhaus zu Ostern sagte:
„Die Corona-Krise zwingt uns alle zu Opfern. Und ich appelliere an die Einsicht der Menschen, die in unser schönes Land reisen wollen, um hier der Jagd nachzugehen: Dies ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Reisen in unser Land sind Menschen die hier nicht ihren ersten Wohnsitz haben nur dann erlaubt, wenn die Reisen für die berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Dies trifft für Jäger in aller Regel nicht zu. Auch können sich Jagdausübungsberechtigte aus anderen Bundesländern hier durch ortsansässige Jäger vertreten lassen, wenn es zum Beispiel darum geht, den Verpflichtungen aus der Jagdverpachtung nachzukommen. Es ist eine Tatsache, dass Jägerinnen und Jäger für die Gesunderhaltung und Regulierung unserer Wildbestände und damit mittelbar für unsere Ernährungssicherheit eine wichtige Aufgabe übernehmen. Auch angesichts der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest schätze ich besonders das Engagement der Jägerschaft. Doch im Falle der gegenwärtigen Krise gilt es, zwischenmenschliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Jede Ausnahme von aktuellen Regelungen führt dabei zu neuen Diskussionen und Begehrlichkeiten, die am Ende die Akzeptanz dieser Regelungen schmälern. Das ist nicht im Interesse der Menschen in unserem Land.“
Lesestoff:
[1] MV schließt Grenzen für Jäger: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/reiseverbote-von-jagdpaechtern.html
roRo
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