Backhaus fordert Tierschutzbeauftragten für Großbetriebe
Landwirtschaft
„Der Umgang mit Lebensmitteln muss sich ändern“
Zum Jahresende sorgten Tierhalter wieder einmal für Negativschlagzeilen, weil sie Ferkel auf dem Beton totschlugen.
Fälle wurden auch in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Fünf Ferkel wurden vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei untersucht. Die untersuchten Tiere wogen zwischen 430 und 650 Gramm und waren demnach „extrem untergewichtig und nicht lebensfähig“. Alle fünf Ferkel wurden vermutlich mit einem Kopfschlag bewusstlos geschlagen. Bei einem Ferkel ist eine Rückenmarksdurchtrennung im oberen Wirbelbereich die Todesursache, teilt das Landwirtschaftsministerium mit. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen.
Das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist ein Straftatbestand. Das Töten lebensschwacher Ferkel kann einen vernünftigen Grund darstellen, wenn zuvor ordnungsgemäß abgewogen wurde, ob eine reale Überlebenschance besteht. Dieses ist eine Einzelfallentscheidung, die der verantwortungsbewusste Tierhalter zu treffen hat. Das normale Geburtsgewicht von Ferkeln liegt bei 1,6 Kilogramm, etwa dreimal so hoch, wie bei den untersuchten Ferkeln.
Bis fünf Kilogramm Körpergewicht dürfen Schweine mit einem Kopfschlag außerhalb von Schlachtbetrieben getötet werden, wenn dieser zusammen mit der Entblutung von der gleichen Person durchgeführt wird.
Einmal mehr steht die industrielle, nicht flächengebundene Tierhaltung im Fokus der Negativmeldungen. Gerade hier will Dr. Backhaus mehr Transparenz einfordern und schlägt die Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten vor. In Einzelfällen geht das bereits nach § 16 Abs. 4a Satz 2 des Tierschutzgesetzes.
Mecklenburg-Vorpommern steht in diesem Jahr der Verbraucherschutzministerkonferenz vor.
roRo