Backhaus zur Förderung von Tierhaltungsanlagen
Landwirtschaft
Backhaus zur Förderung von Tierhaltungsanlagen
Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, hat angesichts der Beschwerde des BUND bei der EU die Förderungen der Tierhaltungsanlagen im Bundesland noch einmal dargelegt.
Die aktuelle Prioritätensetzung enge die zulässige Förderung von Bund und EU bereits ein. So werden nur noch Betriebe gefördert, die maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar aufweisen. Das ziele nach Backhaus auf eine bodengebundene Tierhaltung und schließe reine Gewerbebetriebe ohne Flächen aus.
Grundvoraussetzung für die Förderung ist nicht nur die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch die Erfüllung baulicher Auflagen.
Das förderfähige Investitionsvolumen wurde von zwei auf 1,5 Millionen Euro reduziert, um die Haltungsgrößen zu reduzieren. Die maximale einzelbetriebliche Förderung beträgt nun 375.000 Euro.
Für besonders umweltgerechte und tierartgerechte Haltungen in der Milchviehhaltung gab es zehn Prozent Extra-Zuschuss, der jetzt wegfällt. Wegen der allgemein höheren Tierschutzstandards gelte jetzt ein allgemeiner Fördersatz von 25 Prozent.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Neubauten in der konventionellen Geflügel- und Schweinemast.
Die Beschwerde des BUND bezieht sich auf die Förderung von Altanträgen. Backhaus weist darauf hin, dass Förderanträge, die vor dem 01. Oktober 2011 gestellt wurden, Vertrauensschutz besitzen. „Für mich ist das auch eine Frage des Vertrauens in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen“, so Backhaus. Aber: Eine Förderung erfolgt aber auch nur dann, wenn der Haushalt das zum Stichtag 30. September zulässt.
roRo