Bäuerlicher Brandbrief an Seehofer
Landwirtschaft
Heidl um Bayerns Bauern besorgt
Auch wenn der Agrarbericht des Freistaates Bayern auf den ersten Blick keinen Anlass zu Sorge birgt [1], hat Landesbauernpräsident Walter Heidl einen „Brandbrief“ an Ministerpräsident Horst Seehofer geschrieben. „immer neue Kontrollvorhaben und Dokumentationspflichten, mit Verschärfungen im Umwelt- und Tierhaltungsbereich und Problemen in der Verwaltung“, bringen die Bauern in Bedrängnis. Vor allem kleinere Betriebe in Bayern litten unter den Folgen.
„Wir sind zur Weiterentwicklung unserer Land- und Forstwirtschaft bereit. Was derzeit diskutiert wird oder kurz vor der Entscheidung steht, ist jedoch nicht praktikabel, zu aufwendig und würde zu einem Strukturwandel führen, den wir nicht zulassen dürfen“, schreibt Heidl.
Bei der Anlagenverordnung kritisiert Heidl, dass der politische Widerstand gegen das Bundesumweltministerium, Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehälter nicht aufzunehmen, bröckelt. Das führe zu massiven Gutachterkosten. Auch bei der Düngerverordnung mit drohenden Ausweitungen von Sperrfristen belaste die Betriebe. Heidl wehrt sich vor allem gegen die Einführung einer Hoftorbilanz.
Kritik gibt es auch an dem Monitoring des Antibiotikaeinsatzes. Seehofer solle sich stark machen, das QS-Monitoring anerkennen zu lassen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt konterkariere mit seiner Tierwohl-Offensive die Branchenlösung und führe „schlichtweg zu Kopfschütteln bei unseren Bauern“.
Seehofer dürften die Forderungen nicht neu sein. Schon beim CSU-Fraktionsklausur im Kloster Banz wurde das Thema Anlagenverordnung vorgetragen und Seehofer versprach, das Thema neu zu diskutieren, so der Bauernverband. Offenbar ohne Erfolg. Die Bauernzeitung Brandenburg zitiert in ihrer neuesten Ausgabe Christian Schmidt mit den Worten: „Ich kann nicht sagen wohin wir kommen, weil ich nicht allein im Haus bin.“ Das Bundesumweltministerium hält an seiner Position wohl fest, die vom Bundesrat getragen wird.
Die geht auch Friedhelm Schneider, Landesbauernpräsident in Hessen zu weit. „Vor allem unsere kleinen und mittelbäuerlichen Betriebe können die damit verbundenen Kosten nicht schultern und sind gezwungen, ihre Höfe aufzugeben.“ Hintergrund ist, dass Güllebehälter mit einem Fassungsvermögen oberhalb 25 Kubikmeter mit einem Leckageerkennungssystem ausgestattet werden müssen. Das gilt auch für bereits bestehende Behälter. Schneider sieht durch die Aufgabe kleiner Betriebe die flächendeckende Landbewirtschaftung gefährdet.
Lesestoff:
[1] Strukturwandel in Bayern verlangsamt
Roland Krieg