Bayern stärkt bäuerliche Biogasanlagen
Landwirtschaft
Bayern stärkt bäuerliche Biogasanlagen
Im
Agrarausschuss des Bundesrates haben sich nach Auskunft des Bayerischen
Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, auf
Verbesserungen bei der Biogas-Förderung geeinigt. Demnach sollen bäuerlich
geführte Biogasanlagen im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) gegenüber Großanlagen besser gestellt werden. So soll die Grundvergütung
bei Anlagen von über 500 kW die Grundvergütung so abgesenkt werden, dass
kleinere Anlagen nicht mehr benachteiligt sind.
Bayern
hat zudem Einigung erzielt, dass die Mindestvorgaben bei der Wärmenutzung
entschärft werden. So sollen nicht mehr 60, sondern nur 50 Prozent der
anfallenden Wärme genutzt werden müssen und Betriebe, die diese Vorgaben nicht
erfüllen, sollen nicht aus der Förderung herausfallen.
Der
„Anlagen“-Begriff werde nun so formuliert, dass Großanlagen förderungstechnisch
nicht mehr in kleine Anlagen aufgeteilt werden können. „Eine solche Praxis
hätte zu massiven Wettbewerbsverzerrungen geführt“, so Brunner. Vor allem in
Bayern gibt es viele kleine Anlagen.
Bei
Biomasse-Heizkraftwerken wird nicht mehr zwischen Derbholz und Restholz
unterschieden. Das hätte zu einem nicht mehr zu vertretenden Mehraufwand in der
Verwaltung geführt.
roRo