Bayern stärkt bäuerliche Biogasanlagen

Landwirtschaft

Bayern stärkt bäuerliche Biogasanlagen

Im Agrarausschuss des Bundesrates haben sich nach Auskunft des Bayerischen Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, auf Verbesserungen bei der Biogas-Förderung geeinigt. Demnach sollen bäuerlich geführte Biogasanlagen im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegenüber Großanlagen besser gestellt werden. So soll die Grundvergütung bei Anlagen von über 500 kW die Grundvergütung so abgesenkt werden, dass kleinere Anlagen nicht mehr benachteiligt sind.
Bayern hat zudem Einigung erzielt, dass die Mindestvorgaben bei der Wärmenutzung entschärft werden. So sollen nicht mehr 60, sondern nur 50 Prozent der anfallenden Wärme genutzt werden müssen und Betriebe, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sollen nicht aus der Förderung herausfallen.
Der „Anlagen“-Begriff werde nun so formuliert, dass Großanlagen förderungstechnisch nicht mehr in kleine Anlagen aufgeteilt werden können. „Eine solche Praxis hätte zu massiven Wettbewerbsverzerrungen geführt“, so Brunner. Vor allem in Bayern gibt es viele kleine Anlagen.
Bei Biomasse-Heizkraftwerken wird nicht mehr zwischen Derbholz und Restholz unterschieden. Das hätte zu einem nicht mehr zu vertretenden Mehraufwand in der Verwaltung geführt.

roRo

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