Bayern unterliegt vor dem EuGH
Landwirtschaft
Auswahlkriterien bei Flurbereinigungsverfahren 07/08 unzureichend
In der letzten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2007 bis 2013 fuhr der Freistaat Bayern ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum mit dem Titel „Bayerisches Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum“. Für den gesamten Planungszeitraum sind aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) Gelder in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vorgesehen gewesen. Prüfungen der EU haben allerdings fehlerhafte Auswahlkriterien für die Geldvergabe in den Jahren 2007 und 2008 festgestellt. Auch durchgeführte Korrekturen des Freistates fanden nicht den Gefallen der EU.
Am Ende wurden von der EU 7.719.920 Euro Zahlungen nicht anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Namen des Freistaates Bayern Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Nicht-Berücksichtigung eingereicht. Am Montag fiel das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen. Die verausgabten bayerischen Gelder durften in den Jahren 2007 und 2008 nicht mit EU-Geldern zusätzlich finanziert werden.
Lesestoff:
Aktenzeichen: ECLI:EU:T:2017:242
Roland Krieg