Bayern will die Kombihaltung sichern
Landwirtschaft
Schützt Kombihaltung kleine bayerische Milchviehbetriebe?
In der kleinstrukturierten bayerischen Milchviehhaltung stehen viele Milchkühe ganzjährig in der Anbindehaltung. Im Dorfkern angesiedelt und fehlende Flächen machen einen Auslauf oft unmöglich. Ein Ausbau auf Laufstallhaltung scheitert nicht nur an Investitionsmöglichkeiten, sondern vielfach auch am notwendigen Platz. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen hält die Mehrheit der Betriebe weniger als 15 Milchkühe. Für diese Betriebe hat der Bayerische Landesbauernverband das Kombimodell entwickelt. Die Tiere bekommen so oft wie möglich Auslauf und stehen im Sommer mit dem Jungvieh auf der Alm. Dadurch wird die Landschaft offengehalten und die Biodiversität geschützt.
Zusammen mit der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat der Bauernverband die Kombihaltung 2019 schon definiert. Die Tiere könnten in zwei Modellen „90+“ und 120 Tage Auslauf haben. Die Kombihaltung ist zudem in der Haltungsstufe 2 des Lebensmitteleinzelhandels fest verankert. Ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung mit wäre das Aus für rund 10.000 Milchbetriebe in Bayern. Weitere 4.000 Betriebe haben schon eine Kombihaltung.
Für den bayerischen Landtag haben CSU und Freie Wähler einen Dringlichkeitsantrag formuliert, der in der vergangenen Woche im Plenum diskutiert wurde. Leopold Herz von den Freien Wählern beklagte, dass die Berliner Regierung ab 2023 zwar einen Ausstieg aus der ganzjährigen Anabindehaltung formuliert hat, aber keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Alternativen dargelegt habe. Schon eine Frist zur Beendigung der ganzjährigen Anbindehaltung würde in Bayern zu einem Strukturbruch führen. Herbst wehrt sich gegen die Dämonisierung der Anbindehaltung, weil die Kühe freiwillig an einen Platz und sogar oft genug ihren festen Platz einnehmen. Herz weiß aber auch, dass der Handel die Haltungsstufe 2 auslaufen lassen wird.
Ruth Müller von der SPD ist skeptisch. Nicht nur, weil die Anbindung von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert wird und Bayern mit dieser Haltungsform alleine dasteht. „Wir brauchen extrem gute Argumente, wenn wir eine tiergerechte Kombihaltung gegenüber dem Lebensmittelhandel, gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern und gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern, gleich welcher Couleur, durchsetzen wollen“, sagte Müller.
„Anbindehaltung ist nicht tiergerecht und wird es auch nie sein.“ Für Paul Knoblach von Bündnis 90/Die Grünen hat die CSU versäumt, Alternativen zu entwickeln.
Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber CSU nutzte die Debatte zur Richtigstellung. In ihrer Regierungserklärung habe sie vom Verbot de ganzjährigen Anbindehaltung gesprochen und nicht vom Verbot der Kombihaltung. Wenn die Grünen dieses Modell ablehnen, nehmen sie es in Kauf, „dass bei kleinen Biobetrieben mit Kombihaltung die Stalllichter ausgehen“. Der saisonale Weidegang sei nach Einschätzung des Thünen-Instituts eine Alternative. Mit Förderprogrammen für den Umbau zum Laufstall oder Schaffung eines Laufhofes sowie der Kombination mit Weidegang können Betriebe ihre individuelle Situation verbessern, sagte Kaniber. Der Zuschuss solle sogar noch erhöht werden. Denn „Die Kombinationshaltung ist eine traditionelle Form der Milchwirtschaft in Bayern.“ Kaniber versprach, sich dafür auch in Berlin einzusetzen und setzt auf grüne Unterstützung.
Der Dringlichkeitsantrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Roland Krieg
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