Bayern zahlt Zuschuss für Weiserzäune

Landwirtschaft

Waldbesitzer erhalten Zuschuss für Weiserzäune

Weiserflächen sind ein einfaches Hilfsmittel, um das Verjüngungspotenzial von Waldbeständen aufzuzeigen. Auf diesen umzäunten Flächen können sich Waldbestände geschützt über Naturverjüngung vermehren. Der Zaun hält Wild fern und verhindert den Verbiss. Diese Zäune heißen Weiserzäune.

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Die Anlage von Weiserfläche ist freiwillig und dient neben der Verjüngung auch der Ermittlung des Höhenwachstums und des Wuchspotenzials auf einer Fläche. Mit der Weiserfläche kann das Potenzial der anderen Flächen mit Wildbestand verglichen werden. Daher eignen sich Weiser vor allem in Jagdbezirken zur Ermittlung verschiedener Waldnutzungsstrategien. Dementsprechend muss der Weiserzaun wilddicht gebaut werden, was die Kosten erhöht. Sinn macht die Anlage eines Weisers erst durch Kontrolle und Dokumentation des Aufwuchses. Wenn die Pflanzen dem Äser des Schalenwildes entwachsen sind, muss der Zaun wieder abgebaut werden.

Im Jahr 2012 hat das Forstliche Gutachten im Rahmen eines 10-Punkte-Plans die Neuanlage von Weiserflächen eingefordert. Zur Abdeckung der Materialkosten hat der Bayerische Bauernverband eine Förderung in Höhe von 145 Euro erreicht. Diese wurde jetzt bis zum 31.12.2016 verlängert.

Lesestoff:

www.lwf.bayern.de

roRo; VLE

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