BB verlängert Baumschutzverordnung
Landwirtschaft
Brandenburgische Baumschutzverordnung verlängert
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hat die Baumschutzverordnung des Landes für ein Jahr verlängert, sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2010.
Seit 29. Juni 2004 gilt die Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg (Brandenburgische Baumschutzverordnung – BbgBaumSchV), die vielerorts erhebliche Erleichterungen und eine Bürokratieentlastung mit sich brachte und einen Schutz gewährte.
Mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurden wesentliche Entlastungseffekte für die Behörden bewirkt und den Haus- und Grundstücksnutzern ein größeres Maß an Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung im Umgang mit ihren Bäumen eingeräumt.
Die Regelung war zunächst bis zum Jahresende 2009 befristet. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hat die Laufzeit der bestehenden Baumschutzverordnung geändert, sodass diese nun bis 31. Dezember 2010 Bestand hat. Die Änderung der Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, Nummer 48 vom 21. Dezember 2009 veröffentlicht.
Die Baumschutzverordnung des Landes kann nach wie vor durch eigene Verordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise Satzungen der Ämter, Städte und Gemeinden ersetzt werden. Bis das überall geschehen ist, stellt die Baumschutzverordnung des Landes ein Instrument dar, mit dem ein Mindeststandard im Baumschutz landesweit gewährleistet werden kann.
MUGV; Foto: roRo