BB: Wirtschaftsdünger vor Ausbringung untersuchen

Landwirtschaft

Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung

Die Landesregierung hat am Dienstag die neue Brandenburger Düngeverordnung. Damit gelten ab sofort schärfere Regelungen für das Düngen in der Landwirtschaft. Seit In-Kraft-Treten der Bundes-Düngeverordnung im Juni 2017 können die Länder per eigener Rechtsverordnung Gebiete ausweisen, in den das Grundwasser besonders mit Nitraten belastet ist. Für diese sogenannten Roten Gebiete müssen mindestens drei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden.

Bund und Länder setzen damit das gegen Deutschland ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 zum Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie um.

Mit Inkrafttreten der Landesverordnung sind auf den ausgewiesenen Flächen folgende Vorschriften einzuhalten:

verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung,

verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden im Frühjahr (sogenannte Nmin-Untersuchung),

vom 15. Oktober bis 31. Januar kein Einsatz von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoff-Gehalt auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland, auf welchem die Aussaat bis 15. Mai erfolgte.

In Brandenburg umfassten die Roten Gebiete 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Land ist die Nitrat-Belastung von Gewässern geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belegt der Nitrat-Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation ist der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand.

MLUL

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