BDM: Berufung gegen Sachsenmilchurteil

Landwirtschaft

Sachsenmilch-Blockade: Hohe Strafen drohen

Im Rahmen des Milchlieferstreiks des Jahres 2008 wurde im Juni auch das Milchwerk der Sachsenmilch in Leppersdorf, das zum Müller-Konzern gehört, bestreikt. Die Sachsenmilch AG hat daraufhin beim Landgericht Bautzen Schadenersatz unter anderem durch den Ausfall von Milchlieferungen eingefordert. Am Freitag erging beim Landgericht ein Teilurteil und Beweisschluss.

Blockade oder Demonstration?
Den Bauern, die in der Zeit zwischen dem 01. und 03. Juni die Zugänge zum Milchwerk im Rahmen des bundesweiten Milchlieferstreiks blockierten, wurde am Freitag unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro, oder ersatzweise sechs Monate Ordnungshaft, untersagt, das Milchwerk in Leppersdorf wie zwei Jahre zuvor zu blockieren.
Zudem wurden die Beschuldigten als Gesamtschuldner verpflichtet, sämtlichen Schaden der Sachsenmilch AG zu ersetzen, der durch die Blockade entstanden ist. Nach Angaben der Molkerei beläuft sich der Schaden auf 620.409,06 Euro. Das Landgericht hat die Molkerei aufgefordert, den Schaden mit Hilfe eines Gutachtens zu beweisen.
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) will die Rechtsmittel ausschöpfen und beim Oberlandesgericht Dresden Berufung gegen das Urteil einlegen. Der BDM will sich sein Recht auf Demonstration nicht nehmen lassen, teilte er mit. Heute um 11:00 Uhr will der BDM vor dem Werk in Leppersdorf eine Demonstration unter dem Motto „Theo Müller darf es nicht gelingen, die Bauern in die Knie zu zwingen“ abhalten.

roRo

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